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| Synode Von Sutri |
Synode von SutriDie Synode von Sutri war eine Zusammenkunft der Bischöfe und anderer kirchlichen Würdenträger zur Beratung und Beschlussfassung in kirchlichen, besonders dogmatischen und kirchenrechtlichen Angelegenheiten, die ab dem 20. Dezember 1046 stattfand.
König Heinrich III. setzte, in Übereinstimmung mit den Cluniazensern, drei Päpste (Gregor VI., Benedikt IX und Silvester III.) am 24. Dezember ab.
Er ernannte den Cluniazenser Suitger von Bamberg zum Papst. Klerus und Volk stimmten zu. Am darauf folgenden Tag wurde er als Clemens II. als Papst inthronisiert und Clemens II. krönte Heinrich III. zum Kaiser.
Die Cluniazenser hatten ihr Ziel erreicht. Der Deutsche gilt als erster Reformpapst dieser Zeit. Die cluniazensische Reform ging über in die päpstliche Reformbewegung.
siehe auch: Synode, Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts
Sutri
BischofEin Bischof (griech.: επισκοπος, episkopos = Vorsteher, Aufseher, wörtlich Allesüberblicker, Wächter; aus episkeptomai = beobachten, beaufsichtigen, besuchen) ist in vielen christlichen Kirchen ein geistlicher Würdenträger, der die geistliche und administrative Leitung eines bestimmten Gebietes hat, das üblicherweise zahlreiche lokale Gemeinden umfasst.
Alte Kirche
Im Neuen Testament bezeichnet Bischof (episkopos) ebenso wie Ältester (presbyteros) und Diakon (diakonos) eine Führungsfunktion in der lokalen Gemeinde, wobei es keine durchgehenden Rangunterschiede zwischen Bischof und Ältester gibt und die Ausdrücke oft austauschbar verwendet werden.
Daraus entwickelte sich dann seit ca 100 n. Chr. das dreifache geistliche Amt Bischof, Ältester (Presbyter) und Diakon mit unterschiedlichen Amtsfunktionen. In den ältesten Berichten war der Bischof der Leiter der lokalen Gemeinde, predigte und leitete die Feier der Eucharistie. Unterstützt wurde er von einem Gremium von Ältesten und von Diakonen. Diese Amtsfunktionen sind, mit unterschiedlichen Bezeichnungen, bis heute in den meisten christlichen Kirchen vorhanden. Im zweiten und dritten Jahrhundert kam es neben den weiterhin vorhandenen örtlichen Bischöfen mehr und mehr auch zu Bischöfen, die über mehrere Gemeinden die Aufsicht führten. In solchen Fällen leiteten dann Presbyter als Vertreter des Bischofs die Eucharistiefeier in den lokalen Gemeinden, die Diakone waren die Mitarbeiter des Bischofs auf gemeindeübergreifender Ebene. Der Bereich eines solchen Bischofs wurde Bistum oder Diözese (von griech. oikos = Haus, vgl. Ökonomie, Ökologie; Diözese heißt ungefähr "Verwaltungsbezirk") genannt und umfasste meist eine Stadt und die umliegenden Dörfer; die Stadt war der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözese ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als z.B. in Italien, wo es schon in der Antike richtige Städte gab.)
In der Auseinandersetzung mit häretischen Strömungen entwickelten sich drei Normen, um den wahren christlichen Glauben von abweichenden Lehren zu unterscheiden: der Kanon der Schrift, die allgemein akzeptierten Glaubensbekenntnisse und das Episkopat als Amt der Lehre und der Liturgie, die in der Tradition der Kirche steht. In der Folge kam es bei den Bischöfen zu unterschiedlichen Verantwortungsbereichen, wobei manche Bischöfe, gewöhnlich diejenigen einer Provinzhauptstadt, eine Aufsichtsfunktion über die übrigen Bischöfe der Gegend bekamen, woraus sich dann eine Rangordnung von Patriarch, Metropolit oder Erzbischof und Bischof entwickelte (Kirchenprovinz).
Römisch-Katholische Kirche
Kirchenprovinz
Bei dem Bischofsamt (Episkopat) handelt es sich um die höchste Stufe des Weihesakramentes. Der Bischof muss zuerst zum Diakon und dann zum Priester geweiht worden sein. Die Ernennung, die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Papst, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben (von dieser grundsätzlichen kirchenrechtlichen Bestimmung werden allerdings im Detail häufig Ausnahmen gemacht, so z.B. im Bereich des Preußen-Konkordates und im Bistum Basel). Danach wird er von Bischöfen - i. d. R. drei - mit der Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht. (Einzige Ausnahme: Zum Papst gewählt werden kann jeder männliche, unverheiratete römisch-katholische Christ, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, und ist damit Papst. Allerdings entstammen seit der Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.) Ein römisch-katholischer Bischof ist immer männlich.
Nach katholischer Auffassung setzt sich in den Bischöfen die Lehr- und Leitungsvollmacht fort, die Jesus den zwölf Aposteln übertrug. In einer ununterbrochenen "Reihe der Handauflegungen" (Apostolische Sukzession) seien alle heutigen Bischöfe mit den Aposteln verbunden. Somit gehört das Bischofsamt zum sogenannten "göttlichen Recht". Den obersten Dienst der Einheit hat nach katholischem Glauben der Bischof von Rom als Amtsnachfolger des Petrus (s. Papst).
Es werden Residenzialbischöfe (Ortsbischöfe) und Titularbischof voneinander unterschieden.
Der Residenzialbischof ist Vorsteher einer Diözese und hat über sie die volle Regierungsgewalt inne. Als solcher hat er die oberste Lehr- und Rechtsvollmacht in seinem Bistum und ist allein dem Papst (s. Hierarchie) verantwortlich. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Beamte in der bischöflichen Kurie zur Seite, u.a. der Generalvikar (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, seine Bestellung ist dem Bischof frei gestellt), der Official (wird vom Bischof bestellt und ist Inhaber der ordentlichen Gerichtsgewalt, muss Priester sein und über Rechtskenntnisse verfügen) und der Kanzler (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion. Siehe auch regionale Bischofskonferenz, Synode.
Den Ortsbischof können Weihbischöfe unterstützen, die zugleich Titularbischöfe sind. Titularbischöfe sind Bischöfe, deren Diözesen heute nicht mehr bestehen (z.B. im Orient). Aus diesem Grund können sie über diese keinen Besitz ergreifen und keine Jurisdiktionsgewalt ausüben. Titularbischof ist ausschließlich ein Ehrenrang.
Ein Erzbischof ist der Vorsteher eines Erzbistums und hat als solcher die selben Rechte und Pflichten wie alle residierenden oder Diözesanbischöfe. Als Metropolit der Kirchenprovinz hat er gem. Kirchenrecht dafür zu sorgen, dass der "Glaube und die kirchliche Disziplin genau gewahrt werden", und soll "Missbräuche dem Papst mitteilen". Eine konkrete Leitungsgewalt in den Suffraganbistümern hat er aber nicht. Er ist auch nicht Vorgesetzter der Suffraganbischöfe. Manche römisch-katholischen Erzbischöfe tragen den Titel eines Patriarchen (z.B. Venedig, Jerusalem, Lissabon); dies sind jedoch reine Ehrentitel. Der einzige wirkliche Patriarch der Römisch-Katholischen Kirche ist der Papst in seiner Funktion als Patriarch des Westens. Über die katholischen Ostkirchen hat er als Patriarch keine Vollmachten; dort existieren meist eigene Patriarchate.
Der Bischof ist in der katholischen Kirche der erste Spender der Sakramente. Die weitere Sakramentenspendung durch Priester ist eine Delegationshandlung, die vom Bischof ausgeht. Vorbehalten sind ihm die Priesterweihe, die Firmung (im Ausnahmefall an Priester delegierbar) sowie die Weitergabe der Bischofsweihe.
Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit. Aber mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind alle Bischöfe gem. Can. 401 §1 CIC angehalten, dem Papst den Amtsverzicht anzubieten (siehe: Altdiözesanbischof).
Insignien eines Bischofs, die sog. Pontifikalien, sind Mitra, Stab (Verdeutlichung der Hirtenfunktion), Ring, und Brustkreuz Pektorale. Derlei Insignien finden sich aber auch bei nichtbischöflichen Amtsträgern mit besonderer Jurisdiktion, wie zum Beispiel Äbten. Erzbischöfe-Metropoliten tragen zusätzlich zu den beschriebenen Insignien das Pallium, welches ihnen vom Papst verliehen wird. Zu den Privilegien gehört auch die Anrede "Hochwürdigste Exzellenz".
Nach Alt-Katholischem Verständnis ist das Bischofsamt das höchste Amt der Kirche. Das Bischofsamt ist nach diesem Verständnis weiterhin an eine tatsächlich exisitierende Diözese oder Landeskirche gebunden. Hierin kommt der altkirchliche Grundsatz zum Ausdruck: nulla ecclesia sine episcopo, nullus episcopus sine ecclesia (keine Kirche ohne Bischof, kein Bischof ohne Kirche). Aus diesem Grunde gibt es in der Alt-Katholischen Kirche Weihbischöfe nur aus ganz besonderen Gründen (z.B. schwere Krankheit oder hohes Alter des gegenwärtigen Bischofs).
Voraussetzung für die Bischofsweihe ist auch in der Alt-Katholischen Kirche, dass der zu Weihende zuvor von einem Bischof zum Diakon und zum Priester geweiht wurde (dies muss nicht notwendig in der Alt-Katholischen Kirche geschehen sein). Folgende Schritte sind einzuhalten:
# Der zu Weihende muss vom dazu berufenen Gremium einer Diözese oder einer Landeskirche (Synode oder Domkapitel) zum Bischof gewählt werden. Dies ist die heutige Form der altkirchlichen Bischofswahl "durch die Akklamation des Klerus und des Volkes" (per acclamationem).
# Die Bischofsweihe geschieht durch die Auflegung beider Hände durch einen anderen in der apostolischen Sukzession stehenden Bischof, soweit möglich unter Assistenz zweier anderer Bischöfe.
Merkmal eines alt-katholischen Bischofs ist also, dass er gewählt und geweiht ist.
Sofern der erste Schritt fehlt (also etwa bei Vagantenbischöfen, aber auch bei den von Marcel Levèbvre vollzogenen Weihen) ist die Bischofsweihe zwar formell richtig, aber nicht gültig vollzogen. Ist dagegen der zu Weihende gültig gewählt, die Weihe jedoch (noch) nicht vollzogen, kann er dennoch die bischöflichen Funktionen gültig ausüben.
In der Alt-Katholischen Kirche besteht auch die Möglichkeit, Frauen die Bischofsweihe zu erteilen. Zwar führt keine der bestehenden Weihelinien sich auf die weiblichen Apostel (Junias, Priscilla u.a.) zurück, der Ausschluss von Frauen vom priesterlichen und bischöflichen Amt hat jedoch nach alt-katholischer Überzeugung ausschließlich soziologische und keine theologischen Gründe. Zudem ist die Diakonenweihe von Frauen in der Alten Kirche quellenmäßig belegt.
Schließlich hat nach altkirchlicher Tradition (Ignatius von Antiochien) kein Bischof Macht über einen anderen Bischof, und jeder Bischof übt seine Befugnisse nur in seiner eigenen Diözese aus. Darum genießt der Erzbischof von Utrecht zwar einen Ehrenvorrang in der Alt-Katholischen Kirche, aber nur weil sein Stuhl der älteste Alt-Katholische Bischofssitz Westeuropas ist.
Mit Eintritt in den Ruhestand (in der Regel mit dem 65. Lebensjahr) kann ein alt-katholischer Bischof zwar weiterhin seine Funktion ausüben, soweit es seine Kräfte erlauben, für ihn wird jedoch regelmäßig ein Nachfolger gewählt und geweiht.
Insignien (Erkennungszeichen) eines alt-katholischen Bischofs sind (wie in der römisch-katholischen Kirche) Mitra, Bischofsstab, Ring und Pektorale (Brustkreuz). Im Gegensatz zu römisch-katholischen Metropoliten trägt der Erzbischof jedoch kein Pallium.
In der Spendung der Sakramente sind die Priester den Bischöfen weitgehend gleichgestellt. Wie es der Tradition entspricht, bleiben aber die Sakramente der Firmung, der Weihe zum Diakon und zum Priester und insbesondere die Bischofsweihe dem Bischof vorbehalten. Ist ein Bischof im Gottesdienst anwesend, so gebührt ihm der Ehrenvorrang und damit die Leitung der eucharistischen Feier sowie die etwaige Spendung anderer Sakramente (Taufe), die ihm nicht ausdrücklich vorbehalten sind. Aus seelsorgerlichen Gründen kann ein Bischof in der alt-katholischen Kirche jederzeit in den Gemeinden seiner Diözese die Sakramente spenden, etwa bei einer Eheschließung oder Krankensalbung.
Alt-katholische Priester und Bischöfe sind nicht verpflichtet ein zölibatäres Leben zu führen.
Orthodoxe Kirche
Die orthodoxen Kirche hat ebenfalls das dreifache Amtsverständnis, und kennt beim Bischofsamt ebenfalls verschiedene Rangstufen vom Bischof bis zum Patriarchen. Wie die katholische Kirche kennt auch die orthodoxe Kirche die apostolische Sukzession der Bischöfe.
Das monarchische und hierarchische Leitungsprinzip des Episkopats ist jedoch weniger ausgeprägt als in der katholischen Kirche: Patriarch und Metropolit sind nur primus inter pares im Bischofskollegium, nicht hierarchische Vorgesetzte, und ein Bischof ist innerhalb seiner eigenen Diözese nicht an Weisungen eines übergeordneten Bischofs gebunden. Andererseits kann eine lokale Synode Entscheidungen treffen, an die der lokale Bischof gebunden ist, und die Entscheidungen ökumenischer oder panorthodoxer Konzile sind auch für Patriarchen bindend.
Da Bischöfe in der orthodoxen Kirche im Zölibat leben, Priester und Diakone aber gewöhnlich verheiratet sind, kommen die meisten orthodoxen Bischöfe aus dem Mönchstum - ein verwitweter Priester kann aber ebenfalls Bischof werden.
Die Wahl der Bischöfe ist in den einzelnen orthodoxen Kirchen verschieden geregelt, jedoch wird die kollektive Zustimmung der Bevölkerung durch den Ruf Axios! (griechisch für "er ist würdig") als wichtiger Teil der Weihe gesehen. Die Abdankung von Bischöfen aufgrund von Druck aus der Bevölkerung ist ebenfalls häufiger als in der katholischen Kirche.
Im Unterschied zur römisch-katholischen Kirche ist das Sakrament der Firmung nicht dem Bischof vorbehalten sondern wird direkt nach der Taufe durch den Priester zelebriert.
Die Größen der Diözesen unterscheiden sich sehr stark zwischen den einzelnen orthodoxen Kirchen; beispielsweise hat das kleine Griechenland über 80 Bischöfe, mehr als das große Russland.
Die anglikanische Kirche kennt ebenfalls die Bischofsweihe und eine bischöfliche Hierarchie mit Primas, Erzbischof und Bischof, wobei der Primas der Church of England ehrenhalber als Oberhaupt angesehen wird, jedoch gegenüber andern Kirchen nicht weisungsberechtigt ist. Anglikanische Bischöfe stehen ebenfalls in der apostolischen Sukzession.
Die Diözese ist die wesentliche Einheit innerhalb der anglikanischen Kirche. Das höchste Gremium jeder anglikanischen Kirche ist die Bischofssynode, die Versammlung aller Bischöfe der Kirche. Ein anglikanischer Bischof darf seine Funktionen nur in seiner eigenen Diözese ausüben.
Anglikanische Bischöfe sind oft verheiratet, in wenigen anglikanischen Kirchen kann auch eine Frau Bischof werden. Die Bischofswahl erfolgt nach den Statuten der betreffenden Kirche, gewöhnlich durch ein Gremium von Priestern und Laien.
In der Anfangszeit des Methodismus rechneten sich die Methodisten zu den Anglikanern, deren Bischöfe in der apostolischen Sukzession stehen, und nahmen die Sakramente in der anglikanischen Kirche.
Mit der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten kam für die Methodisten in den USA eine Zeit, wo es keine anglikanischen Bischöfe in erreichbarer Nähe gab. Zurückgehend auf die orthodoxe Tradition beispielsweise im Patriarchat von Alexandria im dritten Jahrhundert, wo die Presbyter einen der ihren zum Bischof wählten, definierte John Wesley das methodistische Verständnis vom Bischofsamt: zwischen einem Bischof und einem Ältesten (Presbyter, Pfarrer) gibt es keinen Unterschied im Weihegrad sondern nur einen Unterschied in der Funktion: ein Bischof ist ein Presbyter, der eine leitende Funktion gegenüber den Presbytern seiner Region hat. Von daher kann das Bischofsamt in einer methodistischen Kirche zeitlich begrenzt sein, und der Bischof ist nach Ablauf seiner Amtszeit wieder ein Presbyter wie jeder andere, leitet beispielsweise eine Gemeinde - es gibt allerdings auch lokale Kirchenordnungen, in denen die Wahl eines Bischofs auf Lebenszeit möglich ist. Die ersten Bischöfe der methodistischen Kirche wurden von John Wesley und einigen anderen ordinierten Geistlichen der anglikanischen Kirche gewählt. In der methodistischen Tradition gibt es also keine apostolische Sukzession des Bischofsamts.
Das Bischofsamt in der evangelisch-methodistischen Kirche ist in vielen Fällen länderübergreifend: der nordeuropäische Sprengel umfasst beispielsweise die skandinavischen und baltischen Länder, der südosteuropäische Frankreich, Mitteleuropa ohne Deutschland, den Balkan und Nordafrika. Deutschland musste aus politischen Gründen in den Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts ein separater Sprengel werden und ist bis heute ein eigener Sprengel geblieben.
In den lutherischen Kirchen gibt es in der Regel das Amt des Bischofs der für eine Region oder eine Landeskirche zuständig ist und gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion hat. Dieses Amt wird meist als Bischof bezeichnet, daneben ist die Bezeichnung Landesbischof verbreitet.
In den Reformierten Kirchen heißt die oberste kirchenleitende Person Generalsuperintendent oder Landessuperintendent (Lippische Landeskirche), Präses (Rheinland, Westfalen, Reformierte Kirche), Kirchenpräsident oder Präsident beziehungsweise Schriftführer (Bremische Evangelische Kirche).
Es gibt keine separate Ordination für Bischöfe, diese werden in ihr Amt eingeführt. Die Funktion wird nicht als höherer geistlicher Rang, sondern als eine Art Pfarrer im kirchenleitenden Dienst gesehen. Es gibt keine dem Bischof vorbehaltenen Sakramente und in Deutschland keine apostolische Sukzession (diese ist aber z. B. in den skandinavischen Ländern noch erhalten).
Evangelische Amtsinhaber werden in der Regel von der Synode (Kirchenparlament) für eine bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit (meist bis zum 65. oder 68. Lebensjahr) gewählt.
In den meisten evangelischen Kirchen wird das Amt sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt.
Presbyterianische Konfessionen
Bei Kirchen mit einer presbyterianischen Struktur, zu denen insbesondere die Kirchen der reformierten Tradition zählen, gibt es kein Bischofsamt, sondern die Leitung der Kirche liegt auf allen Stufen bei einem Gremium von Ältesten, das als Presbyterium, Synode, oder Generalversammlung bezeichnet werden kann. Diese Ältesten sind in der Regel Laien, ihr Amt wird jedoch als geistliches Amt gesehen und oft gibt es eine spezielle Ordination für Älteste. Ausnahmen von dieser Regel finden sich in den osteuropäischen Reformierten Kirche (beispielsweise Ungarn), die die Funktion des Bischof, ähnlich wie in den Lutherischen Kirchen, kennen.
In manchen Konfessionen können Männer und Frauen Älteste werden, in anderen nur Männer.
Die Ältesten beschränken sich jedoch in der Regel im Gegensatz zu Bischöfen auf leitende Funktionen, die Sakramente werden von ordinierten Pfarrern verwaltet - bei den Ältesten liegt jedoch die Verantwortung die Kirche gemäß der Tradition zu führen, die in episkopalen Konfessionen beim Bischof liegt.
Kongregationalistische Konfessionen
Kongregationalistisch strukturierte Konfessionen, beispielsweise die meisten Baptisten und Pfingstgemeinden, kennen kein übergemeindliches Bischofsamt. Sie betonen die Autonomie der Ortsgemeinden und halten die Begriffe Bischof und Ältester für synonym. Die meisten dieser Gemeinden kennen jedoch unter verschiedenen Bezeichnungen die Funktionen des dreifachen Amtes auf Gemeindeebene: es gibt einen Gemeindeleiter (episkopos), ein Gremium von Ältesten (presbyteroi) und diakonische Funktionen. Sie begründen das unter anderem mit Hinweis auf Apostelgeschichte 20,17-35 (Abschiedsrede des Paulus vor den Ältesten der Gemeinde Ephesus; siehe besonders die Verse 17 und 28). Dass das Bischofsamt ursprünglich eine Funktion der Ortsgemeinde war, wird ihres Erachtens auch an der alten katholischen Praxis deutlich, den Bischofstitel mit einem Ortsnamen zu verbinden.
Neuapostolische Kirche
Die Neuapostolische Kirche (NAK) kennt drei Amtsklassen: Diakone, Priester und Apostel. Die Apostel, im Apostolat zusammengefasst mit dem Stammapostel als Haupt, bilden die höchste Ämterhierarchie.
Unter den priesterlichen Ämtern ist die Amtsstufe des Bischofs die höchste. Bischöfe werden in der Regel, wie auch die Apostel, direkt durch den Stammapostel ordiniert. Sie unterstützen ihren Apostel teils in ehrenamtlicher Tätigkeit, teils auch im festen Dienst der Kirche. Die priesterlichen Ämter in der NAK führen Gottesdienste durch, spenden das Sakrament der Heiligen Wassertaufe und das Sakrament des Heiligen Abendmahls, nehmen neue Mitglieder in die Kirche auf, segnen die Kirchenmitglieder zu Konfirmationen, Verlobungen, Trauungen, Hochzeitsjubiläen und führen Trauerfeiern durch.
Zitate
- Ein Bischof aber soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit. Denn wenn jemand seinem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie soll er für die Gemeinde Gottes sorgen? Er soll kein Neugetaufter sein, damit er sich nicht aufblase und dem Urteil des Teufels verfalle. Er muss aber auch einen guten Ruf haben bei denen, die draußen sind, damit er nicht geschmäht werde und sich nicht fange in der Schlinge des Teufels. (1. Tim. 3,2-7 wiedergegeben nach der Lutherbibel (Ausgabe 1984))
Literatur
- Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1448 bis 1648. Ein biographisches Lexikon, hrsg. von Erwin Gatz unter Mitwirkung von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker & Humboldt 1996, XCVI und 871 S., ISBN 3-428-08422-5
- Erler, Adalbert. Juristische Kurzlehrbücher. Kirchenrecht. Ein Studienbuch, 4. Auflage, München: C.H. Beck, 1975.
- Leitgöb, Martin, Vom Seelenhirten zum Wegführer. Sondierungen zum bischöflichen Selbstverständnis im 19. und 20. Jahrhundert. Die Germanikerbischöfe 1837-1962, Rom: Herder 2004, ISBN 3-451-26458-7
Weblinks
- [http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_20031016_pastores-gregis_ge.html Pastores Gregis Apostolisches Schreiben von Johannes Paul II. über das Bischofsamt]
- [http://www.theologie-systematisch.de/ekklesiologie/12staende.htm Aktuelle Literatur zum Bischofsamt]
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Christlicher Geistlicher
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ja:司教
ko:주교
KirchlichDas Wort Kirche (etym. griech. kyriaké: "dem Herrn gehörig") bezeichnet:
#im Neuen Testament die christliche Gemeinde, sowohl lokal als auch universal, siehe Ekklesia
#die Gemeinschaft aller Christen, siehe Ekklesiologie
#die einer bestimmten Konfession oder Denomination zugehörige, in einer festen Organisationsform zusammengeschlossene christliche Glaubensgemeinschaft, siehe Kirche (Organisation)
#ein Gebäude welches der Versammlung der Glieder einer christlichen Gemeinde dient, siehe Kirchengebäude
#umgangssprachlich der christliche Gottesdienst
Kategorie:Christentum
ja:教会
nb:Kirke
simple:Church
Dogmatisch
Ein Dogma (griechisch δόγμα bedeutet Meinung oder Lehrsatz) ist eine Aussage für eine Religion, Weltanschauung oder Wissenschaft, die von einer Gruppe von Menschen als grundlegend und nicht verhandelbar angesehen wird.
Im engeren Sinne wird der Begriff Dogma in der Theologie als Teil der Dogmatik sowie in der Philosophie verwendet.
Der Gebrauch des Begriffs Dogma im Zusammenhang mit den Naturwissenschaften geschieht meist mit einem kritischen Unterton dergestalt, dass jemand nicht bereit wäre, seinen "dogmatischen" Standpunkt neueren Erkenntnissen gegenüber zu öffnen. In Antike und Mittelalter war Dogma dagegen ein positiv besetzter Begriff; er stand für Klarheit und Eindeutigkeit.
Die Dogmen sind für die christlichen Kirchen das inhaltliche Profil ihrer Identität als Glaubensgemeinschaft. Ohne diese Glaubenssätze könnte nicht beschrieben werden, auf welchen Glauben sich eine Kirche bezieht.
Zu Beginn des Christentums gab es keine schriftlich fixierten Dogmen, sondern lediglich gemeinsame Überzeugungen, die entweder dem Judentum entstammten, oder sich auf Jesus Christus bezogen.
Im Laufe seiner 2000-jährigen Geschichte wurden im Christentum verschiedene Glaubenswahrheiten als Dogmen formuliert, weil sich Unklarheiten oder verschiedene Meinungen herausbildeten. Hierzu versammelten sich die Amtsträger der Kirche und klärten auf Konzilien und Synoden, welche Aussagen (ihrer Meinung nach) den christlichen Glauben treffend beschrieben und welche Aussagen dem christlichen Glauben zuwider laufen.
Zum unterschiedlichen Dogmenverständnis
Der Begriff Dogma wird je nach konfessioneller Tradition und theologischer Lehrmeinung unterschiedlich verstanden:
- In den orthodoxen Kirchen sind damit vor allem die Lehraussagen der ersten sieben ökumenischen Konzilien sowie einiger späterer panorthodoxer Synoden gemeint.
- Die katholische Kirche hat im ersten Vatikanischen Konzil definiert, dass ein Dogma ein Satz göttlichen und katholischen Glaubens ist, der durch das allgemeine und ordentliche Lehramt oder durch konziliare oder päpstliche Definition als von Gott geoffenbarte Wahrheit zu glauben verkündet wird.
- Für Martin Luther und andere Reformatoren galten nur Dogmen, die durch die Heilige Schrift erwiesen sind.
- Karl Barth sieht Dogmen als Ausdrucksformen des Inhalts der Heiligen Schrift.
- Manche Konfessionen lehnen jedes ausformulierte Dogma ab und berufen sich nur auf die Bibel. Sie stehen allerdings vor dem hermeneutischen Problem, dass dieses Bibel-Dogma selbst in der Bibel nicht enthalten ist.
Beispiele für christliche Dogmen
- erste Jahrhunderte: Apostolisches Glaubensbekenntnis
- 4. Jahrh. Dreieinigkeit
- 381 Nicäno-Konstantinopolitanum
- 431 Maria ist "Gottesgebärerin" (theotokos)
- 431/451 Christologie: Christus ist wahrer Gott und wahrer Mensch
- 1215 Transsubstantiation (Eucharistie-Verständnis)
nur katholische Kirche:
- 8. Dezember 1854 Unbefleckte Empfängnis Mariens
- 1870 Unfehlbarkeit des Papstes
- 1. November 1950 Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel (zugleich das letzte Mal, dass ein Papst vom Unfehlbarkeitsdogma Gebrauch machte)
nur evangelisch-lutherische Kirchen:
- Sola Gratia: Nur durch Gnade wird der Mensch gerettet.
- Sola Fides: Nur der Glaube ist Voraussetzung für die Rettung.
- Sola Scriptura: Nur die Bibel lehrt den rechten Glauben.
- Solus Christus: Nur Christus darf religiös verehrt werden.
Dogmen der Kirche sind unwiderruflich. Sie sind jedoch nach vorn offen für "Neuinterpretationen" in neuen Kontexten und neuem Sprachgebrauch. Dabei gilt jedoch nach katholischem Verständnis: "Daher ist auch immerdar derjenige Sinn der heiligen Glaubenssätze beizubehalten, den die heilige Mutter Kirche einmal erklärt hat, und niemals von diesem Sinn unter dem Anschein und Namen einer höheren Einsicht abzuweichen. So wachse denn und gedeihe in reichem und starkem Maße im Laufe der Zeiten und Jahrhunderte Erkenntnis, Wissenschaft und Weisheit sowohl in einem jeden als auch allen, sowohl im einzelnen Menschen als auch in der ganzen Kirche: aber lediglich der ihnen zukommenden Weise, nämlich in derselben Lehre, demselben Sinn und derselben Auffassung." (Erstes Vatikanisches Konzil, DH 3020) Sie "sind Lichter auf dem Glaubensweg. Sie erleuchten und sichern ihn." (Katechismus der Katholischen Kirche KKK 89)
Zitate
- "Jeder Fortschritt, den eine Kirche in dem Aufbau ihrer Dogmen macht, führt zu einer ... Bändigung des freien Geistes; jedes neue Dogma ... verengt den Kreis des freien Denkens ... Die Naturwissenschaft umgekehrt befreit mit jedem Schritte ihrer Entwickelung ... Sie gestattet ... dem Einzelnen in vollem Maße wahr zu sein". Rudolf Virchow
- "Tolle assertiones, et christianismum tulisti. - Nimm die festen Aussagen weg, und du hast das Christentum weggenommen". Martin Luther
Wörter mit ähnlicher Bedeutung
- Axiom, Lehrsatz (z.B. in der Mathematik)
- Paradigma
- Grundsatz
- Kernaussage
Weblinks
- [http://www.theologie-systematisch.de/erkenntnislehre/9dogma-lehramt.htm Aktuelle Literatur zum christlichen Dogma]
Siehe auch:
-
- Dogma 95
- Dogmatik
- Dogmengeschichte
Verwandte Themen: Doktrin
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ja:教義
KirchenrechtKirchenrecht ist das von (christlichen) Religionsgemeinschaften selbst gesetzte interne Recht. Entgegen dem Wortlaut betrifft das Kirchenrecht keineswegs nur Kirchen, sondern alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Als Konsequenz von Religionsfreiheit und Trennung von Staat und Kirche ist in Deutschland das Recht der Religionsgemeinschaften, innere Angelegenheiten selbst zu regeln, in der Verfassung, dem Grundgesetz, verankert (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 III WRV). Hat die jeweilige Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts, so ist ihr internes Kirchenrecht Öffentliches Recht.
Nicht zu verwechseln ist das Kirchenrecht mit dem Staatskirchenrecht: Letzteres ist nicht innerkirchliches, sondern staatliches Recht, das sich mit dem Status der Religionsgemeinschaften befasst.
Wesen und Bedeutung
Das westkirchliche Kirchenrecht geht auf scholastische Traditionen (insb. Gratian und auch Thomas von Aquin) zurück. Historisch gesehen hat das römisch-katholische Recht lange Jahre Vorbildwirkung für das staatliche Recht ausgeübt. Zahlreiche Institute (z.B. der Dispens) wurden aus ihm entlehnt, das Studium "beider Rechte" (so die Übersetzung des juristischen Doktortitels: Dr. utr[iusque]. iur[is].) war über jahrhunderte Selbstverständlichkeit.
Die römisch-katholische Kirche legitimiert sich als Institution ganz wesentlich über die Apostolische Sukzession, also die Kontinuität bis zu Petrus als erstem Papst und Bischof von Rom: "Du bist Petrus, und auf diesen fFelsen will ich meine Gemeinde bauen" (Mt 16,18). Dies erinnert zweifellos an einen juristischen Übertragungstatbestand, etwa die Abtretung. Die kirchliche Identität ist damit für die römisch-katholische Kirche vor allem Rechtskontinuität, das Kirchrecht für sie konstitutiv. Die Frage nach dem Verhältnis der Institution "Kirche" zur Kirche als "Gemeinschaft der Heiligen" im Sinne des dritten Glaubensartikels, des "Leibes Christi auf Erden" (ecclesia invisibiles), stellt sich folglich für sie nur in sehr abgeschwächter Form.
Sie kennt nicht nur menschengemachtes, sondern auch unmittelbar bindendes, unabänderliches göttliches Recht (ius divinum).
Die reformatorischen Kirchen haben sich mit der Reformation aus der Rechtskontinuität des katholischen Kirchenrechts gelöst. Da sie keine Trennung zwischen Priestern und Laien kennen ("Priestertum aller Getauften"), fehlt es auch an jeder Grundlage für eine der Apostolischen Sukzession entsprechende Legitimation.
Aus dieser Situation entstand der Zwang, sich dennoch als (weltweite, alle Christen umfassende) Kirche verstehen zu können. Die Grundlagen legte das Augsburger Bekenntnis (AB) und dessen Art. 7, der "Kirche" als "Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden" versteht. Damit lehnt sich die reformatorische Auffassung an den Gemeindebegriff von Apg 2,42 an: "Sie blieben aber beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet."
Dem Kirchenrecht kommt neben diesem inhaltlich bestimmten Kirchenbegriff (Bibel - Beisammensein - Brotberechen - Beten) eine der katholischen Kirche vergleichbare Bedeutung daher nicht zu: "Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, daß das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und es ist nicht zur wahren Einheit der christlichen Kirche nötig, daß überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten Zeremonien eingehalten werden" (Art. 7 AB).
Damit stellt sich für die reformatorischen Kirche aber die Frage des Verhältnisses der rechtlich existierenden Kirche zur "geistigen" Kirche. Abhängig vom jeweiligen Kirchenverständnis wurde in der evangelischen Kirche die Existenz von Kirchenrecht sogar vollkommen geleugnet (R. Sohm: "Das Kirchenrecht steht mit dem Wesen der Kirche im Widerspruch."). Dem liegt die Vorstellung zu Grunde, Recht könne überhaupt nur vom Staat gesetzt werden. Diese Ansicht gab die kirchlichen Strukturen freilich völlig dem staatlichen Zugriff preis.
Diese Ansicht wurde dann auch in der Erfahrung des Kirchenkampfes des Dritten Reiches dahingehend überwunden, dass die Notwendigkeit vom Staat unabhängiger Kirchenordnungen erkannt wurde (Barmer Theologische Erklärung) - der Kirche als Gemeinschaft konnte es eben doch nicht egal sein, wer ihre rechtlichen Strukturen lenkte (Nr. 4: "Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer geben und geben lassen."). Eine kirchenlegitimierende Bedeutung hat das Kirchenrecht in der evangelischen Kirche aber dadurch nicht erlangt.
In den Ostkirchen spielt der Rechtsgedanke insgesamt eine wesentlich geringere Rolle als in den westlichen Kirchen. Die stärkeren staatlichen Strukturen in ihren Gebieten machten die Entwicklung einer eigenen Gesetzgebungs- und Rechtsprechungstradition weniger notwendig. Das dortige Kirchenrecht besteht im wesentlichen aus einer kleinen Zahl ausformulierter Regeln und einer großen Zahl Gewohnheiten, die meist sehr flexibel gehandhabt werden, in einigen Ländern und Zeiten flexibel bis zur faktischen Anarchie, zu Lasten von Rechtssicherheit und geordneten Verhältnissen.
Rechtsquellen
Das Recht der römisch-katholischen Weltkirche (kanonisches Recht) unterscheidet göttliches und kirchliches Recht und die Rechtsquellen Gesetzgebung und Gewohnheit sowie die Unterscheidung von universalem (gesamtkirchlich geltendem) und partikularem Recht. Gesetzbuch ist der derzeit gültige Codex Iuris Canonici von 1983 (CIC/1983). Davor galt der Codex Iuris Canonici von 1917 (CIC/1917), auch pio-benediktinischer Codex genannt. Man spricht auch vom altkodikarischen Recht im Gegensatz zum CIC/1983, der kodikarisches Recht genannt wird.
Die mit Rom unierten Ostkirchen haben einen eigenen, von der lateinischen (römischen) Kirche abweichenden Kanon den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium.
Das evangelische Kirchenrecht ist demgegenüber mangels einheitlicher Institutionen dezentraler, Rechtssetzungen beschränken sich auf die einzelnen Landeskirchen (mit darauf beschränkter Entfaltung von Gewohnheitsrecht) und divergieren stark. In Deutschland hat die EKD nur in wenigen Gebieten Kompetenzen zur Setzung unmittelbar anwendbaren Rechts.
In der orthodoxen Kirche bilden die so genannten Kanones, d.h. die Beschlüsse der Ökumenischen Konzilien sowie einige Äußerungen der Kirchenväter, den Kernbestand des Kirchlichen Rechts. Orthodoxe Bischöfe dürfen hiervon aber abweichen, wenn die "kluge Haushaltung im Hause Gottes" (Ökonomia) dies im Einzelfall verlangt.
Regelungsbereiche
Das Kirchenrecht regelt zunächst inneren Aufbau und Organisation der Religionsgemeinschaft (Mitgliedschaft, Kirchengemeinden, Leitungsorgane), also ihre Verfassung.
Auf dieser Grundlage können kirchliche Gesetze und Verordnungen ergehen, die sich mit den unterschiedlichsten Themen befassen, beispielsweise Liturgie und Gottesdienstablauf ("Agende"), Kasualien ("Lebensordnungen"), Vermögensverwaltung und Steuern, Glocken-, Orgel- und Bauwesen, Dienstrecht usw.
Eine Besonderheit des römisch-katholischen Kirchenrechts ist das Eherecht samt kirchlichen Ehegerichten, das die evangelische Kirche nicht kennt. Die meisten evangelischen Kirchen verfügenen dagegen über eigene Verwaltungs- und Disziplinargerichtsbarkeit.
Für eine große Zahl von Arbeitnehmern in Diakonie und Caritas ist vor allem das Kirchliche Arbeitsrecht von großer praktischer Relevanz (Dritter Weg).
Literatur
- Axel Frhr. v. Campenhausen: Staatskirchenrecht, 3. Aufl. München, 1996
- Matthias Herdegen: Völkerrecht, München 2004
- Richard Puza: Katholisches Kirchenrecht, Heidelberg 1986.
- Albert Stein: Evangelisches Kirchenrecht, Neuwied-Darmstadt 1985
- Jörg Winter: Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland, Neuwied, 2001
Siehe auch: Codex Iuris Canonici, Kanonisches Recht, Mitarbeitervertretung in der Kirche, Arbeitsrecht der Kirchen
Weblinks
- EKHN: [http://www.ekhn.de/recht Das Recht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau]
- [http://www.ulrichrhode.de Ulrich Rhode, Professor für Kirchenrecht an der PTH Sankt Georgen, Frankfurt]
- CIC/1983 deutsch: [http://codex-iuris-canonici.de]
Kategorie:Kirchenrecht
Kategorie:Katholizismus
Kategorie:Kirchenwesen
ko:교회법
ja:教会法
1046
Politik und Weltgeschehen
- 20. Dezember - Die Synode von Sutri beginnt in Rom und berät über Reformfragen.
- 24. Dezember - König Heinrich III. setzt in Rom drei gleichzeitig amtierende Päpste ab und ernennt den Deutschen Suitger von Bamberg zum neuen Papst.
- 25. Dezember - Als Clemens II. krönt das neue Kirchenoberhaupt König Heinrich III. zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.
- Erste urkundliche Erwähnung von Nürtingen.
- Ahmad I. al Muqtadir wird Herrscher von Saragossa
- Markgräfin Mathilde von Toskana
-
ko:1046년
Cluniazenser
Die Abtei von Cluny ist eine mittelalterliche Abtei im Zentrum der gleichnamigen französischen Stadt Cluny.
Geschichte
Cluny wurde mit Urkunde vom 11. September 910 durch Herzog Wilhelm I. von Aquitanien als Benediktinerkloster gegründet. Dabei verzichtete Herzog Wilhelm auf jede Gewalt über das Kloster und schloss jegliche Einmischung weltlicher oder geistlicher Gewalt in die internen Angelegenheiten des Klosters aus (Exemption). Insbesondere wurde auf die wirtschaftliche Nutzung verzichtet. Das Klosters selbst wurde unter den direkten Schutz des Papstes gestellt. Für die Verhältnisse des 10. Jahrhunderts war dies eine Neuerung. Er ernannte lediglich den ersten Abt und erlaubte dem Konvent danach eine freie Abtswahl. Diese beiden Kriterien, Exemption und freie Abtswahl, trugen wesentlich zur Entfaltung Clunys bei. Diese Neuerungen sowie eine strenge Auslegung der Benediktusregel machten Cluny zum Ausgangs- und Mittelpunkt der cluniazensischen Reform, in deren Blütezeit etwa 1.200 Klöster mit rund 20.000 Mönchen zu Cluny gehörten. Eines der wichtigsten Priorate lag in La Charité sur Loire. Bemerkenswert war die straffe Ordnung innerhalb der Gemeinschaft. Noch heute gibt es eine rege Diskussion über die Clunezianischen Bewegung, welche von der Abtei ausging.
Von 927 bis 1156 wurde Cluny von fünf einflussreichen Äbten regiert, die zugleich Freunde und Ratgeber von Kaisern, Königen, Fürsten und Päpsten waren.
Päpsten
Bereits der erste Abt, Berno, brachte Reformideen aus seinem vorherigen Kloster mit. Damit wurden die Ideen von Benedikt von Aniane (750 - 821) wieder aufgenommen. Im Mittelpunkt stand die Rückkehr zu den Klosterregeln des hl. Benedikt und der Kampf gegen die Verweltlichung des Klosterlebens. Unter Abt Berno entstand der Cluniazensiche Verband. Sein Nachfolger, Odo, baute den Verband aus. Dabei wurden entweder neue Priorate von Cluny aus gegründet oder die Kommunität einer bereits bestehenden Abtei schloss sich Cluny an. Auch wurden Bitten von adeligen Klosterherren an Odo herangetragen, in ihren Klöstern Reformen nach dem Vorbild Clunys durchzuführen. Dafür verzichteten die Adeligen auf ihren Einfluss auf diese Klöster. Im Cluniazensichen Verband gab es vier Stufen von eingegliederten Klöstern: In Prioraten war der Abt von Cluny direkter Oberer. Geleitet wurden diese Priorate von einem Prior, der dem Abt von Cluny gegenüber ein Treuegelöbnis ablegen musste. Die nächste Stufe war die der inkorporierten Abteien. Die Abteien dieser Stufen unterschieden sich von Prioraten dadurch, dass sie einen eigenen Abt hatten, der aber dem Abt von Cluny unterstand und diesem ein Treuegelöbnis leisten musste. Die dritte Stufe war die der abhängigen, von Cluny kontrollierten Abteien. Dies waren in der Regel große Abteien mit intaktem Wirtschaftsbetrieb, die vorher dem Papst unterstellt waren und die dieser zu Reformen Cluny übergab und dabei die je eigene Rechtsstellung einer Abtei zu Cluny festlegte. So ernannte etwa der Abt von Cluny den Abt einer solchen Abtei oder war doch bei seiner Ernennung wesentlich beteiligt. Die vierte Stufe war die der Abteien, die die Lebensgewohnheiten von Cluny übernahmen, aber selbständig blieben. Die klösterliche Disziplin im Verband wurde durch die Kontrolle der eingegliederten Klöster durch den Abt von Cluny aufrecht erhalten.
Die Liturgie stand in Cluny im Vordergrund. Mit der Zeit wurde das Chorgebet immer umfangreicher. So betete jeder Mönch unter Abt Hugo täglich 215 Psalmen, gegenüber den von Benedikt in seiner Regel vorgesehenen 37 Psalmen täglich. So wurde wegen des umfangreichen liturgischen Dienstes insbesondere die Handarbeit von den Mönchen vernachlässigt, die sich dazu Konversen ins Kloster holten. Bei der Liturgie stand das Totengedenken weit oben an. Abt Hugo führte als allgemeinen Gedächnistag für alle Verstorbenen den Allerseelentag ein, der später auch in der Weltkirche begangen wurde und bis heute begangen wird.
Durch seine Prachtentfaltung übte Cluny auch eine hohe Anziehung auf Adlige aus, sodass das Kloster reiche Schenkungen von Vermögenden bekam. Die Abtei besaß zu dieser Zeit ein enormes Geldvermögen. Trotz der äußeren Pracht wurde immer Wert auf strenge Askese gelegt. Der Abt beispielsweise hatte nicht, wie Benedikt in seiner Regel erlaubt und es auch sonst praktiziert wurde, eine eigene Wohnung im Klosterbereich, sondern lebte mit den Mönchen.
Unter Abt Petrus Venerabilis begann der Niedergang Clunys. Es setzte Phase der Stagnation in der Ausbreitung des Cluniazensichen Verbandes ein. Außerdem zeigten einige Klöster des Verbandes Verselbständigungstendenzen. Hinzu kam die Auseinandersetzung mit Bernhard von Clairvaux und den späteren Zisterziensern.
In der Folge der französischen Revolution wurde die Abtei aufgehoben. Die Kirche verfiel und wurde unter Napoleon als Steinbruch für den Bau des "Haras National" (Pferdezucht) in Cluny genutzt. Die eigentlichen Klostergebäude dienen heute als Berufsschule.
Abteikirche
Napoleon
Auch die Abteikirche von Cluny wurde den Anforderungen des vermehrten liturgischen Dienstes angepasst und zweimal umgebaut, einmal unter Abt Maiolus (981, Cluny II) und ein weiteres Mal unter Abt Hugo (1089, Cluny III). Cluny II war die erste Kirche mit stufenförmiger Choranlage. Die Kirche hatte eine Flachdecke. Einige Kirchen mit Flachdecke, wie zum Beispiel die Klosterkirche in Alpirsbach, folgen diesem Einfluß. Auch das Kloster von Hirsau (begonnen 1082), wurde Cluny II nachempfunden, obwohl dieser Baustil bereits "veraltet" und Cluny III schon im Bau war.
Die Weihe des Hochalters der Klosterkirche Cluny III fand 1095 statt. Der Bau hielt bis ins 12. Jahrhundert an. Cluny III war bis zum Wiederaufbau von Sankt-Peter im Vatikan der größte Kirchenbau der Christenheit mit einem fünfschiffigem Langhaus von 187 m Länge und zwei Querschiffen, von denen heute nur noch letztere teilweise erhalten sind. Der Grundriss mit doppelten Seitenschiffen wurde nach vielen Jahrhunderten des Vergessens von den konstantinischen Kirchen wie Alt-St. Peter übernommen. Besonders beeindruckend bei Cluny III war das Gewölbe mit einer Spanne von 12,20 m bei einer Höhe von 30,48 m.
Der Clunezianerorden hatte einen besonderen Einfluss auf die Architektur der damaligen Zeit. Allerdings sind viele Bauwerke des clunezianischen Baustils nicht mehr erhalten. Der wiedergefundene Grundriss mit den doppelten Seitenschiffen lebt jedoch in vielen Kirchen fort, so zum Beispiel in der Kathedrale Notre-Dame, Paris.
Ihre Entwicklung verdankt die Abtei in besonderer Form den ersten sechs Äbten. Abt Hugo (der 6. der eben genannten) vergrößerte die Kirche (bis ins 16. Jh. die größte der Christen) um ein Vielfaches.
1810 wurden große Teile der Anlage gesprengt.
Äbte
- 919-927 Berno von Baume
- 927-942 Odo von Cluny
- 942-964 (948) Aymardus, Aymardus erblindete im Alter, was er nie richtig verkraften konnte.
- 964-994 Maiolus war ab 954 Koadjutor von Aymardus.
- 994-1049 Odilo von Cluny
- 1049-1109 Hugo von Cluny
- 1109-1122 Pontius
- 1122-1156 Petrus Venerabilis
Literatur
- B.Egger, Geschichte der cluniazensischen Klöster in der Westschweiz; 1907
- K.S.Frank, Cluny, in: TRE 8 (1981) 126-132
- K.Hallinger, Gorze-Kluny. Studien zu den monast Lebensformen und Gegensätzen im Hochmittelalter; 2 Bde., 1950/51
- A.Hessel; Cluny und Mârcon; in: ZKG 22 (1901)
- ders., Odo von Cluny und das französische Kulturproblem im frühen Mittelalter; in: HZ 128 (1923)
- D.Knowles, Aufstieg und Niedergang von Cluny; in: Concilium 10 (1974), 475-480
- E.Sackur, Die Cluniazenser; 2 Bde., 1892/94
- E.Werner, Die gesellschaftlichen Grundlagen der Klosterreform im 11. Jahrhundert; 1953
- J. Wollasch, Cluny - "Licht der Welt"; 1996
- K. J. Conant, Cluny. Les églises et la maison du chef d'ordre; 1968
Weblinks
- [http://www.uni-muenster.de/Fruehmittelalter/Projekte/Cluny/Welcome.htm "Die Urkunden des Klosters Cluny"]
- [http://www.uni-muenster.de/Fruehmittelalter/Projekte/Cluny/Links/wisconsin.htm "Bilder von Cluny III"]
- [http://architecture.relig.free.fr/cluny.htm Architektur der Abtei (fr.)]
- [http://romanes.com/Cluny/ Romanes.com: "Abbaye de Cluny" (fr.)]
Siehe auch: Hirsau
Kategorie:Christentumsgeschichte (Mittelalter)
Kategorie:Benediktinerkloster
Cluny
Kategorie:Kirchengebäude in Frankreich
ja:クリュニー修道院
Papst
Papst (v. griech.: pappas, Vater; v. lat.: papa, Papa, Vater) ist der religiöse Titel für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre).
Römisch-Katholischen Kirche
Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der Papst sowohl allein, als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Vatikanstaat (als staatliches Völkerrechtssubjekt), dessen Staatsoberhaupt er ist.
Der aktuelle Papst ist Benedikt XVI., der am 19. April 2005 in dieses Amt gewählt wurde.
Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.
Geschichte
Kathedra Petri)]] Der Papst ist nach katholischer Auffassung und der einiger anderer christlicher Kirchen Nachfolger des Apostels Petrus, der von diesen Kirchen als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat. Einige Kritiker und einige Historiker bezweifeln jedoch, dass er je dort war.
Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus-Evangelium der Bibel (Kapitel 16, Vers 18-19), die wie folgt lautet (Einheitsübersetzung):
Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Und dir will ich geben die Schlüssel über das Himmelreich. Was du auf Erden bindest, soll im Himmel gebunden sein. Und was du auf Erden lösest, soll im Himmel gelöst sein.
Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Er nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom.
In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung des Titels "Papst" mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des Marcellinus (†304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Bischof Siricius von Rom (385–399) bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.
Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient – da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst.
Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert zur Verlegung der Residenz nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma).
Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald zurückgedrängt wurde.
Titel
Die Titel des Papstes lauten:
- Bischof von Rom
- Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (Vicarius Christi)
- Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus; beide Titel haben kirchenrechtlich keine Konsequenzen und spiegeln nur religiöse Aspekte wider)
- Oberster Priester der Weltkirche (Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, gerade wenn Patriarchen konzelebrieren.)
- Oberster Brückenbauer (Pontifex maximus) (Geht zurück auf den Titel Pontifex Maximus im römischen Reich)
- Patriarch des Abendlandes
- Primas von Italien (ein Ehrenvorrecht, Primatentitel sind in der Rechtstellung aufgehoben)
- Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Erzbischöfe übt er eine Art Supervision über die Bischöfe der umliegenden Diözesen aus)
- Souverän des Staates der Vatikanstadt (der weltliche Titel des Papstes)
- Diener der Diener Gottes (ein Titel, den sich Papst Gregor der Große gegeben hat. Lateinisch: servus servorum dei)
Insignien
Vatikanstadt nicht mehr getragen]]
Die päpstlichen Insignien bestehen aus
- dem Papstthron
- der Papstkrone (Tiara). Papst Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszerememonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Papst Benedikt XVI. ersetzte die Tiara in seinem persönlichen Wappen durch eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
- dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula)
- dem Fischerring (anulus piscatoris)
- dem Pallium
- sowie einigen liturgischen Gewändern
Kleidung
Reisebekleidung und Alltagskleidung: Jeder Papst trägt sein eigenes Wappen auf den Gürtel gestickt. Der sog. Mantello ist ein roter Mantel für kaltes Wetter. Wie jeder Bischof trägt auch der Papst ein Pileolus. Im Laufe der Zeit hat sich die Bekleidung des Papstes zum Teil grundlegend verändert.
Bis auf die Papstkrone sind die päpstlichen Insignien spezielle Varianten der bischöflichen Insignien.
Kirchenrecht
Wahl
Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen außer der, daß er unverheiratet sein muss. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert (1378). Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) abgehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Ist der Gewählte kein Bischof, oder ist er gar nur Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, so dass er dann Papst werden kann.
Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Ob es die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna tatsächlich gegeben hat, ist historisch nicht gesichert.
siehe auch: Sedisvakanz, Konklave
Namensgebung
Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von vorherigen Päpsten sowie Heiligen dieses Namens untersucht werden. So war der Name Pius vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am häufigsten gewählte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er jedoch nicht mehr gewählt, da diesem Papst oft Untätigkeit gegenüber dem Holocaust vorgeworfen wird. Zudem verkörperten viele Päpste dieses Namens die besonders konservativen Kräfte der Kirche, wie Pius IX. mit dem Syllabus Errorum und Pius X. mit dem Antimodernisteneid. Ein Papst, der sich heute Pius nennen würde, gälte daher von Anfang an als sehr konservativ. (Lucian Pulvermacher, das Oberhaupt der ultrakonservativen True Catholic Church, hat sich den Namen Pius XIII. gegeben.)
Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z. B. Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters).
Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.
Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Clemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.
Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922), der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.
Rücktritte
Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor:
:Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)
Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten. Die fromme Legende, es wäre bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten (Coelestin V.), ist historisch nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab.
Er begründete dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens in westlichen Gesellschaften zurückzuführen.
Stellung und Kritik
Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.
Das erste Vatikanische Konzil (1869 – 1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Alt-Katholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen.
In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):
# den Bischof von Rom
# den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
# den Bischof von Alexandria
# den Bischof von Antiochia
# den Bischof von Jerusalem
Damals schon galt unter einigen Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom, als sei es eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern umstritten.
Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.
Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und einflussreiche) Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen die traditionelle Vorherrschaft Roms übernommen. Versuche, sie auf die übrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch als weltlicher Herrscher durch.
Eine Stellvertreterschaft Gottes, die aus der Bibel nicht stichhaltig abzuleiten sei, habe ihr Vorbild dagegen im römischen Kaisertum. So war der Papst im Hochmittelalter in geistlichen und weltlichen Fragen Gebieter über Könige und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert immer weniger durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im Spätmittelalter zu einer immer stärkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings hart gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.
Literatur
- Ludwig Ring-Eifel: Weltmacht Vatikan. Päpste machen Politik., Pattloch Verlag München 2004, ISBN 3629016790
- Horst Fuhrmann: Die Päpste, Beck, 2004, ISBN 3406510973
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3746681103
- Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert. Von Leo XIII. zu Johannes Paul II.,C.H. Beck Verlag 1999, ISBN 3406448925
- Georg Denzler: Das Papsttum, C.H. Beck Verlag 1997, ISBN 3406418651
- Ludwig Freiherr von Pastor: Die Geschichte der Päpste, Freiburg im Breisgau 1928, 15 Bde.
Weblinks
- [http://www.katholisch.de/9000.htm Katholische Kirche im Internet: Der Papst]
- [http://www.ikvu.de/papst/ IKvu-SPECIAL: Papstamt und Petrusdienst]
- [http://www.requiem-projekt.de Datenbank zu den Grabmälern und Karrieren der Päpste in Renaissance und Barock]
- [http://dmoz.org/World/Deutsch/Gesellschaft/Religion_und_Spiritualit%c3%a4t/Christentum/Glaubensrichtungen/Katholische/Personen/P%c3%a4pste/ Open Directory Project: Päpste]
- [http://papst.jesus.ch/ Papst Special auf jesus.ch]
- [http://www.theologie-systematisch.de/ekklesiologie/12staende.htm Aktuelle Literatur zum Papstamt]
- [http://www.vaticanhistory.de/vh/html/body_deutsche_papste.html "Die acht deutschen Päpste"]
- [http://stephanscom.at/papst/benediktxvi/0/articles/2005/04/21/a8246/ Artikel über die deutschen Päpste]
Siehe auch
- Liste der Päpste
- Papstbesuche in Deutschland
- Papstaudienz
- Liste der historischen Gegenpäpste
- Konzil
- Sedisvakanz
- Konklave (d.h. Papstwahl)
- Primat
- Religiöse Titel
- Päpstin Johanna
- Pornokratie (Mätressenherrschaft)
Kategorie:Christentum
-
Kategorie:Römisch-katholischer Geistlicher
Kategorie:Römisch-Katholische Kirche
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Herrschertitel
Kategorie:Kirchliches Amt
als:Papst
ja:ローマ教皇
ko:교황
ms:Paus (Katholik)
nb:Pave
simple:Pope
th:พระสันตะปาปา
Gregor VI. (Papst)Gregor VI. (geboren Johannes Gratianus Pierleoni) war Papst von 1045 bis 1046.
Vor seinem kurzen Pontifikat war Gregor VI. Erzpriester von San Giovanni a Porta Latina. 1045 kaufte er von dem unwürdigen Papst Benedikt IX., dessen Taufpate er war, das päpstliche Amt für 1000 Pfund Silber, obwohl er selbst ein Gegner jeglicher Simonie war. Er ließ sich auf dieses Geschäft ein, um die Papstwürde vor Schlimmerem zu bewahren. Später jedoch hielten sowohl Gregor als auch Benedikt selbst an ihrem Anspruch fest, der rechtmäßige Papst zu sein. Da zur gleichen Zeit auch noch Silvester III. zum Papst erhoben wurde, regierten nun in Rom drei Päpste gleichzeitig.
Die meisten Kirchenmänner hielten zu Gregor, der den Missständen der Kirche ein Ende bereiten wollte. Der deutsche König Heinrich III. jedoch berief am 20. Dezember 1046 die Synode von Sutri ein, die alle drei Päpste für abgesetzt und stattdessen Clemens II. zum Papst erklärte.
Gregor wurde nach Köln verbannt, wohin ihn ein junger Mönch namens Hildebrand begleitete, der spätere Papst Gregor VII. Gregor VI. starb vermutlich im November 1047 in Köln.
Weblinks
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Siehe auch:
- Gregor VI., Patriarch von Konstantinopel (1835-1840, 1867-1871)
- Gregor VI. (Gegenpapst)
Gregor VI.
Gregor VI.
ko:교황 그레고리오 6세
Benedikt IX. (Papst)Benedikt IX. (eigentlich Theophylakt III. von Tusculum) war (mit Unterbrechungen) Papst von 1032 bis 1048. Sein Name bedeutet: der Gesegnete (latein.).
Er war Graf von Tusculum und ein Neffe von Benedikt VIII. und Johannes XIX. Nach dem Tod des letzteren wurde er 1032 im Alter von nur 18 Jahren Papst. Dem Mönch Rodulfus Glaber zufolge war er sogar erst 11 Jahre alt. Desiderius von Montecassino berichtete, "daß manches im Leben dieses Papstes für den Chronisten unaussprechlich sei."
Wegen seines ausschweifenden Lebens und seiner Gewalttaten überaus verhasst, wurde er bereits 1033 aus Rom vertrieben, nach seiner Rückkehr überlebte er mehrere Mordversuche und wurde 1044 wegen Mord und Unterdrückung wiederum vertrieben. Während seiner Abwesenheit wählten die Römer als neuen Papst Silvester III., dieser wurde jedoch 1045 ebenso vertrieben, und Benedikt kehrte wieder zurück. Noch im selben Jahr verkaufte Benedikt die Papstwürde mit Tiara an seinen Taufpaten Johannes Gratianus Pierleoni, der als Gregor VI. das Amt antrat. Der Grund für diesen Verkauf der Papstwürde war, dass Benedikt seine Cousine heiraten wollte, deshalb trat er, unter großem Jubel der Bevölkerung, zurück und hob auch gleich selbst seinen Zölibat auf. Inzwischen hatte die Cousine jedoch das Interesse an einer Heirat verloren, Benedikt erklärte deshalb seinen Rücktritt für ungültig und hielt, obwohl inzwischen Gregor VI. Papst war, an seiner Papstwürde fest, so dass zeitweise drei Päpste das Amt für sich beanspruchten. Gregor VI. wurde stark kritisiert, da er seinem Vorgänger die Papstwürde "abgekauft" hatte. Beinahe als normal wurde der Kauf eines Amtes, auch des Papsttums, gesehen, dies war jedoch etwas anderes, noch nie dagewesenes. Einem amtierenden Papst seine Würde abzukaufen, galt selbst in einer von Simonie und Gewalt beherrschten Zeit als unerhört. Allerdings war Johannes Gratianus Pierleoni ein Gegner der Simonie, der mit diesem Zug die Papstwürde vor Schlimmerem bewahren wollte.
1046 erklärte die Synode von Sutri auf Wunsch Heinrichs III. alle drei Päpste offiziell für abgesetzt und es wurde Clemens II. als neuer Papst gewählt. Als dieser bereits 1047 starb, möglicherweise von Benedikt vergiftet, kehrte Benedikt erneut nach Rom zurück, wo er aber schon 8 Monate später von Damasus II. besiegt wurde. Er betrachtete sich aber weiterhin als rechtmäßiger Papst und arbeitete weiter gegen Damasus und dessen Nachfolger Leo IX., worauf er schließlich 1049 durch eine Synode im Lateran exkommuniziert wurde. Benedikt zog sich schließlich in das Kloster in Grottaferrata zurück, wo er etwa 1055 starb.
Weblinks
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- [http://www.genealogie-mittelalter.de/paepste/benedikt_9_papst_+_1055.html genealogie-mittelalter.de]
Benedikt WIX.
Benedikt WIX.
ko:교황 베네딕토 9세
24. DezemberDer 24. Dezember ist der 358. Tag des Gregorianischen Kalenders (der 359. in Schaltjahren) - somit bleiben 7 Tage bis zum Jahresende.
Ereignisse
- 800 - Kaiserkrönung von Karl dem Großen in Rom
- 1644 - Weihnachten darf in England nach einem Parlamentsbeschluss nicht gefeiert werden.
- 1818 - Uraufführung des Weihnachtsliedes Stille Nacht, heilige Nacht, komponiert von Franz Xaver Gruber, Text von Joseph Mohr.
- 1861 - Alexandru Ioan Cuza proklamiert das neue Rumänien mit Bukarest als Hauptstadt.
- 1865 - General Nathan Bedford Forrest und andere heimgekehrte Soldaten der Südstaaten gründen nach dem verlorenen Bürgerkrieg den Ku Klux Klan in Pulaski, Tennessee.
- 1914 - Etwa 100.000 Soldaten der West- und Ostfront legen ihre Waffen in einem unautorisierten Waffenstillstand nieder. Dieser Weihnachtsfrieden dauert einige Tage.
- 1951 - Libyen wird von Großbritannien unabhängig.
- 1952 - Ab Weihnachten gibt es regelmäßige Fernsehsendungen in der Bundesrepublik Deutschland, obwohl nur 1.000 Anschlüsse registriert sind.
- 1954 - Laos wird auf der Genfer Indochinakonferenz unter Auflage der Neutralität und des Abzugs aller kommunistischen und französischen Truppen für unabhängig erklärt.
- 1991 - In Burkina Faso wird Blaise Compaoré zum Staatspräsidenten gewählt.
- 1991 - Russland bekommt einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
- 1996 - Während einer Christmesse in Frankfurt am Main/Sindlingen sprengt sich eine psychisch kranke Frau mit zwei Handgranaten in die Luft und reißt zwei weitere Frauen mit in den Tod
Wissenschaft, Technik
- 1906 - Reginald Aubrey Fessenden strahlt die erste Rundfunksendung in einer Funkstation in Brand Rock, Massachusetts, aus.
- 1930 - Der Physiker Manfred von Ardenne führt das erste elektronische Fernsehbild vor.
- 1968 - Mit Apollo 8 umkreist erstmals eine menschliche Besatzung den Mond.
Katastrophen
- 1929 - Der Westflügel des Weißen Hauses in Washington wird durch ein Feuer zerstört.
- 1953 - 153 Menschen sterben, als bei Tangiwai (Neuseeland) eine Eisenbahnbrücke zusammenbricht und ein voll besetzter Zug in den Fluss Whangaehu stürzt.
- 1966 - Binh Thai, Süd-Vietnam. Eine amerikanische Militärmaschine vom Typ C-44 stürzt in eine Ortschaft. 129 Menschen starben. Die meisten waren Einwohner des Ortes.
- 1968 - Bradford, Pennsylvania, USA. Absturz einer Convair CV 580 der Allegheny Airlines während der Landung in einem Schneesturm. 20 der 37 Menschen an Bord starben.
- 1971 - Puerta Inca, Peru. Eine Lockheed L-188 der Lineas Aeras Nacionales wurde von einem Blitz getroffen, fing Feuer und stürzte ab. 91 von 92 Menschen an Bord starben.
- 1996 - Indien. Absturz eines Militärflugzeugs der Indian Air Force. Alle 20 Menschen an Bord starben.
Geboren
- 3 v. Chr. - Galba, römischer Kaiser von 68 bis Anfang 69 n. Chr.
- 1167 - Johann Ohneland, König von England, jüngster Bruder von Richard Löwenherz
- 1475 - Thomas Murner, deutscher Theologe und Schriftsteller
- 1625 - Johann Rudolph Ahle, deutscher Komponist, Organist, Dichter, evangelischer Kirchenmusiker
- 1645 - Hans Carl von Carlowitz, deutscher Forstwissenschaftler
- 1719 - Felix Adam Joseph von Fugger-Glött, Kölner Domherr
- 1724 - Johann Conrad Ammann, Schweizer Arzt, Naturalien- und Kunstsammler
- 1745 - William Paterson (Jurist), US-amerikanischer Staatsmann, Richter am Supreme Court
- 1749 - Karl Gottfried Hagen, deutscher Universalgelehrter
- 1769 - Franz Alexander von Kleist, Dichter
- 1770 - Karl Wilhelm von Kopp, hessischer Finanzminister
- 1773 - Joseph Wölfl, österreichischer Pianist und Komponist
- 1783 - Georg Jakob Strunz, deutscher Musiker und Komponist
- 1791 - Eugène Scribe, französischer Dramatiker
- 1796 - Fernán Caballero, spanische Schriftstellerin, Schweizer Herkunft
- 1798 - Adam Mickiewicz, polnischer Nationaldichter
- 1800 - Ferdinand Keller (Altertumsforscher), Schweizer Archäologe und Altertumsforscher
- 1809 - Kit Carson, Grenzer und Entdecker
- 1818 - James Prescott Joule, britischer Physiker
James Prescott Joule
- 1819 - Ludwig Foglár, österreichischer Jurist und Schriftsteller
- 1822 - Charles Hermite, französischer Mathematiker
- 1822 - Matthew Arnold, englischer Dichter und Kulturkritiker
- 1824 - Peter Cornelius (Komponist), deutscher Komponist
- 1834 - Albert von Boguslawski, deutscher Militärschriftsteller und General
- 1837 - Cosima Wagner, Festspielleiterin der Bayreuther Festspiele und Frau von Richard Wagner
- 1837 - Elisabeth (Sissi), Kaiserin von Österreich und Königin von Ungarn
- 1838 - Paul Pogge, Afrikareisender
- 1838 - Thorvald Nicolai Thiele, dänischer Mathematiker und Astronom
- 1845 - Georg I., König von Griechenland
- 1854 - Julius Elster, Lehrer und ein Physiker
- 1859 - Samuel Fischer (Verleger), deutscher Verleger
- 1864 - Stephan Elmas, türkisch-armenischer Komponist und Pianist
- 1867 - Tevfik Fikret, türkischer Dichter
- 1868 - Emanuel Lasker, deutscher Schachweltmeister
- 1868 - Richard Teichmann, deutscher Schachmeister
- 1875 - Otto Ender, österreichischer Politiker
- 1878 - Gustav von Bergmann, Internist und Medizinprofessor
- 1879 - Clemente Micara, Kardinal der römisch-katholischen Kirche
- 1880 - Hermann Haller (Bildhauer), Schweizer Bildhauer
- 1881 - Charles Wakefield Cadman, US-amerikanischer Komponist
- 1881 - Juan Jiménez, spanischer Lyriker
- 1881 - Juan Ramón Jiménez, spanischer Lyriker, Prosaist und Nobelpreisträger (1956)
- 1886 - Peco Bauwens, deutscher Fußball-Nationalspieler
- 1888 - Michael Curtiz, ungarisch-amerikanischer Filmregisseur
- 1893 - Wout Buitenweg, niederländischer Fußballspieler
- 1894 - Friedrich Ruge, Marineoffizier; Admiral; Inspekteur der Marine
- 1895 - Josef Uridil, österreichischer Fußballspieler
- 1896 - Jens Oliver Lisberg, färöischer Rechtswissenschaftsstudent
- 1898 - Anton Hilbert, deutscher Politiker
- 1899 - Carl Troll, Bruder von Wilhelm Troll, deutscher Geograph
- 1901 - Alexandr Fadejew, sowjetischer Schriftsteller
- 1901 - Otto Basil, österreichischer Schriftsteller, Publizist und Journalist
- 1901 - Sophie-Carmen Eckhardt-Gramatté, russische Komponistin
- 1903 - Joseph Cornell, US-amerikanischer Bildhauer, Maler und Experimentalfilmer
- 1903 - Ulrich Scheuner, Staatsrechtler
- 1904 - Hugo Friedrich, deutscher Romanistik|Romanist
- 1905 - Hans Geiger (Fußballspieler), deutscher Fußballspieler
- 1905 - Howard Hughes, US-amerikanischer Unternehmer und Luftfahrtpionier
- 1906 - Eduard Leuze, deutscher Politiker
- 1906 - Franz Waxman, deutscher Filmkomponist, Dirigent und Arrangeur
- 1906 - Joseph Höffner, deutscher Kardinal und Erzbischof von Köln
- 1906 - Paul Bromme, deutscher Politiker
- 1909 - Adam Rapacki, polnischer Politiker
- 1910 - Ellen Braumüller, ehemalige deutsche Leichtathletin
- 1910 - Max Miedinger, Schweizer Grafiker und Typograf
- 1914 - Herbert Reinecker, deutscher Journalist und Autor
- 1916 - Carlo Rustichelli, italienischer Filmmusik|Filmmusikkomponist
- 1919 - Pierre Soulages, französischer Maler und Grafiker
- 1920 - Franco Lucentini, italienischer Schriftsteller
- 1920 - Harry de Groot, niederländischer Komponist
- 1922 - Ava Gardner, US-amerikanische Schauspielerin
- 1927 - Angelika Schrobsdorff, deutsche Schriftstellerin
- 1928 - Manfred Rommel, deutscher Politiker, 1974 bis 1996 Oberbürgermeister von Stuttgart, (Sohn Erwin Rommels)
- 1929 - Lennart Skoglund, schwedischer Fußballspieler
- 1929 - Mary Higgins Clark, US-amerikanische Autorin von Kriminalromanen
- 1931 - Christian Enzensberger, deutscher Schriftsteller
- 1931 - Mauricio Kagel, argentinisch-deutscher Komponist, Dirigent, Librettist und Regisseur
- 1934 - Pater Beda, deutscher Missionar
- 1934 - Stjepan Mesić, kroatischer Staatspräsident
- 1936 - Chris McGregor, südafrikanischer Pianist, Komponist und Bandleader
- 1938 - Mesias Maiguashca, ecuadorianischer Komponist
- 1939 - Herty Lewites, nicaraguanischer Politiker der FSLN
- 1941 - Hans Eichel, deutscher Politiker und Bundesfinanzminister
- 1941 - Michael Billington, britischer Schauspieler
- 1942 - Dominique Manotti, französische Romanautorin und Historikerin
- 1943 - Tarja Halonen, finnische Politikerin und Staatspräsidentin
- 1943 - Volker Kriegel, deutscher Jazz-Gitarrist und Cartoonist
- 1944 - Eddie Furey, irischer Musiker
- 1944 - Erhard Keller, deutscher Eisschnellläufer, Olympiasieger
- 1944 - Frithjof Bergmann, Philosoph
- 1944 - Woody Shaw, US-amerikanischer Jazz-Trompeter
- 1944 - Galsan Tschinag, Angehöriger der turksprachigen Tuwa mit dem Rang eines Stammesfürsten
- 1944 - Lothar Ibrügger, deutscher Politiker und MdB
- 1944 - Mike Curb, US-amerikanischer Musikproduzent, Songschreiber und Sänger
- 1944 - Woody Shaw, Jazztrompeter und Komponist
- 1945 - Lemmy Kilmister, britischer Sänger, Bassist und Songschreiber (Motörhead)
- 1946 - Andrew Chi-Chih Yao, renommierter Informatiker
- 1946 - Erwin Pröll, österreichischer Politiker und Landeshauptmann von Niederösterreich
- 1946 - Jan Akkerman, niederländischer Musiker, Rock- und Jazz-Gitarrist
- 1947 - Paul Shuttleworth, britischer Sänger und Songschreiber
- 1948 - Edwige Fenech, italienische Filmschauspielerin
- 1949 - Willi Reimann, deutscher Fußballspieler und Trainer
- 1951 - Beppo Pohlmann, deutscher Sänger und Songschreiber (Gebrüder Blattschuss)
- 1952 - Helmut Schüller, österreichischer katholischer Priester
- 1953 - Christina Weiss, deutsche Journalistin und Politikerin
- 1953 - Hans-Jürgen von Bose, deutscher Komponist
- 1954 - Christian Ruck, deutscher Politiker
- 1954 - Ulrike Kriener, deutsche Schauspielerin
- 1955 - Hans Söllner, bayerischer Sänger und Liedermacher
- 1956 - Irene Khan, 7. internationale Generalsekretärin von Amnesty International (AI)
- 1957 - Hamid Karzai, Präsident der Übergangsregierung von Afghanistan
- 1957 - Othmar Karas, österreichischer Politiker
- 1959 - Michaela Noll, deutsche Politikerin
- 1960 - Peter Hauk, deutscher Politiker, MdL und Minister
- 1961 - İlham Əliyev, Politiker und Präsident Aserbaidschans
- 1963 - Olaf Berger (Sä | | |