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BannerAls Banner (gotisch: bandva = Zeichen; mittel-lat.: baneria, frz.: bannière, Ort, wo die Fahne aufgestellt wird; Artikel: das, nicht der!) wurde ehemals eine Fahne mit einem Hoheitszeichen oder Wappen bezeichnet, die das Herrschaftsgebiet eines Adeligen, bzw. die Zugehörigkeit zu dessen Gefolge kennzeichnete.
Als gehobener, feierlicher Ausdruck für Fahne ist Banner veraltet. Heute wird das von einem waagerechten Schaft hängende Banner von der am senkrechten Schaft (Fahnenstock) wehenden Flagge unterschieden.
Banner sind im 21. Jahrhundert meist großflächige Drucke, die für Werbung genutzt werden und auf etwas aufmerksam machen sollen. Banner ziehen den Betrachter "in den Bann" (engl.: to ban), daher der Name. Klassisch wurden solche Banner gerne an Motorflugzeuge angehängt, die in nicht allzu großer Höhe an Orten mit vielen Menschen (z.B. Strände, Großveranstaltungen) vorbeiflogen. Auf den teilweise bis zu 100 m langen Bannern wurden Veranstaltungen usw. angekündigt.
Im Internet werden ebenfalls oft Werbebanner eingesetzt, um auf interessante Dienste oder ähnliches auf anderen Websites hinzuweisen.
Banner ist auch die Bezeichnung für militärische Verbände der Mandschu im 17.-19. Jahrhundert. Vergleiche: Acht Banner.
Im Jass wird der Zehner in den deutschschweizer Karten als Banner bezeichnet.
Siehe auch
- Pennon
Kategorie:Flaggenkunde
Kategorie:Symbol
Kategorie:Werbung
GotischDas Adjektiv gotisch bedeutet:
- den Kunst- und Baustil der Gotik betreffend
- das germanische Volk der Goten betreffend
- deren Sprache, siehe gotische Sprache, betreffend
- deren Schrift, siehe Gotisches Alphabet, betreffend
Fahne
Eine Fahne ist ein ein- oder mehrfarbiges, leeres oder mit Bildern oder Symbolen versehenes meist rechteckiges Stück Tuch, das an einer Fahnenmast oder einem Fahnenstock meist mit Nägeln und verzierter Spitze befestigt ist und stellvertretend eine Gemeinschaft kennzeichnet: z.B. Vereinsfahne, Zunftfahne, Kirchenfahne, Regimentsfahne.
Im Gegensatz zur Flagge ist eine Fahne ein Einzelstück und nicht vertretbar. Trotzdem wird das Wort Fahne oft fälschlicherweise für eine Flagge benutzt.
Geschichtliches
Als Stammes- oder Feldzeichen sind Fahnen im Morgenland seit dem frühen Altertum bekannt. Auch im römischen Heer erfuhren sie zahlreiche Verwendung. Seit dem 11. und 12. Jahrhundert gab es in Italien und Deutschland sogar besondere Fahnenwagen, die sogenannten Karraschen (Carroccio). Das spätere Mittelalter bezeichnet die Fahne als Banner oder auch Paniere (Panier). Vor dem ersten Weltkrieg führten im deutschen Reichsheer fast alle Truppengattungen Fahnen (außer der Artillerie). Die Fahnen der Reiterei hießen Standarten.
Verwendung
Ursprünglich dienten die Fahnen im Kampf als Orientierungspunkt für die Soldaten und Truppenteile. Daher rührt auch der Name Fähnlein für eine bestimmte Anzahl an Kämpfern im 16. und 17. Jahrhundert. Aus dieser Bindung der Einheiten an ihre Fahne keimte auch deren Bedeutung als Symbol für militärische Ehre und Treue (siehe auch Fahneneid, den der Soldat darauf zu leisten hatte).
Bedeutung
Dadurch wurde die Fahne quasi zum Heiligtum, das sowohl kirchlich geweiht wie auch an besonderer Stelle aufbewahrt wurde. Nicht nur den Militärangehörigen, auch der Fahne an sich wurden die militärischen Ehrbezeugungen dargebracht. Als Fahnenträger bevorzugte man nur ausgesuchte Leute, die Fähnriche, meist Junker im Offiziersrang. Später gab man diese Aufgabe auch an verdiente Unteroffiziere oder Anwärter.
Die Verteidigung der Fahne war stets soldatische Pflicht. Die Eroberung einer feindlichen Fahne war eine Ruhmestat, der Verlust der eigenen galt als Schande. Die Namen der Soldaten oder Offiziere, die mit der Fahne in der Hand gefallen waren, wurden auf einem silbernen Ring an der Fahnenstange angebracht. Im Gefecht beschädigte Fahnen erhielten ebenfalls silberne Ringe, auf denen das Geschehnis vermerkt war. Hohes Alter und Spuren bestandener Kampfhandlungen galten seit jeher als besondere Zierde der Fahnen. Eroberte Fahnen und Standarten waren die schönsten Siegestrophäen und wurden selbst nach Friedensschluß nicht herausgegeben, sondern im Zeughaus oder in Kirchen aufgestellt.
Zu allen Zeiten wurde die kämpfende Truppe durch das Vorantragen der Fahne zu außerordentlichen Anstrengungen gebracht. Oft ergriff der Heerführer persönlich die Fahne, um die Krise in einer Schlacht zu überwinden.
Mit der Änderung von Kriegstechniken und speziell der Aufgabe der geschlossenen Schlachtenreihe verlor die Fahne als taktisches Feldzeichen an Bedeutung. Seit dem Jahr 1900 hatte z.B. die Feldartillerie des Deutschen Reiches keine Fahne mehr, wohl aber jedes Bataillon der Infanterie, Jäger und Pioniere sowie das jeweils erste Bataillon eines Fußartillerieregiments. Im 1. Weltkrieg wurden zwar die Fahnen noch mitgenommen, aber mit Beginn des Stellungskrieges nach Hause gebracht.
Siehe auch:
- Fähnlein, Fähnrich, Fahnenflucht, Objektfahne, Banner, Standarte, Pennon, Wimpel, Fahnenlehn, Fahne des Propheten, Fahnenschmied, Fahnenjunker, Fahnenspiel, Die Rote Fahne, Fahnenschwingen
Kategorie:Symbol
Kategorie:Flaggenkunde
Hoheitszeichen
Unter einem Hoheitszeichen oder Hoheitssymbol versteht man das Symbol zur Repräsentation einer Staatshoheit.
Unter Hoheitszeichen fallen im allgemeinen Fahnen, Flaggen, Wappen, Abzeichen und Dienstsiegel. Sie repräsentieren den entsprechenden Staat (auch wenn sie von kommunalen Gebietskörperschaften geführt werden) und erklären in der Regel das betreffende Objekt, auf das sie sich beziehen oder auf dem sie angebracht sind, zur rechtlichen Angelegenheit oder zum Eigentum des jeweiligen Staates.
Beispiele: Bundesflagge, Landesflagge, Bundeswehrkreuz, Polizeistern
Missbrauch
In Deutschland kann die öffentliche Verunglimpfung inländischer und ausländischer Hoheitszeichen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren gemäß § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB geahndet werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung, böswillige Entfernung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar.
In Österreich kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 248 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar.
In den USA hingegen wird das Verbrennen einer Fahne als geschützte Meinungsfreiheit vom Supreme Court mehrfach gegen Versuche des US-Kongresses, es zu kriminalisieren, verteidigt.
Siehe auch:
politisches Symbol, Insignie, Regalien, Abzeichen, Flagge, Eisernes Kreuz, Wappen
Weblinks
Kategorie:Symbol
Wappen]
Ein Wappen ist ein Zeichen in Form eines Schildes für eine Person bzw. Personengruppe wie zum Beispiel für
- eine Familie (Familienwappen),
- eine Zunft (Zunftwappen),
- eine Studentenverbindung,
oder eine Gebietskörperschaft (Hoheitszeichen), zum Beispiel für
- eine Gemeinde (Gemeindewappen) oder
- eine Stadt (Stadtwappen),
- einen Landkreis,
- ein Bundesland
- einen Kanton oder
- ein Land (Landeswappen).
Die Regeln zur Beschreibung und Gestaltung von Wappen, Ihre Herkunft und Bedeutung werden in der Historischen Hilfswissenschaft der Heraldik (Wappenkunde) beschrieben.
Ursprung
Die Wappen sind in ihrer klassischen mittelalterlichen Form in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts, der Zeit der Kreuzzüge -also im Zusammenhang mit dem Auftreten großer Ritterheere- entstanden.
In den Ritterheeren konnte man wegen der Rüstung nicht mehr deutlich zwischen Freund und Feind unterscheiden. So wurde eine farblich Kennzeichnung auf den Schutzschilden oder Fahnen erforderlich. Dabei wurden kontrastierende Farben gegeneinander gesetzt, um die Erkennbarkeit auch aus der Entfernung zu erhöhen. Die Heraldik spricht hier vom Gegensatz von Farben (rot, schwarz, blau, grün) und Metallen (weiß (als silber beschrieben) und gelb (gold)).
Das Wort "Wappen" (mittelhochdeutsch wâpen) ist in seiner Herkunft identisch mit dem Wort "Waffen". Der Bedeutungswandel von wâpen=Waffen zu wâpen=Abzeichen auf den Waffen vollzog sich bereits im 12 Jahrhundert. Besonders geeignet zur Anbringung waren Schild und Helm. Sie werden deshalb die Hauptbestandteile der Wappen.
Grundformen
In der Wappenbeschreibung (Blasonierung) wird das Aussehen des Wappens bestimmt, und kann daraufhin in unterschiedlicher Weise dargestellt werden. Als Hoheitszeichen dienen, davon abweichend, aber i.d.R. bestimmte Darstellungsmuster.
In der Darstellung eines Wappens werden nur die Farben rot, blau, grün und schwarz sowie die Metalle gold (gelb) und silber (weiß) verwendet, auf deren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens beruht. Zur Erkennbarkeit auf Distanz trägt auch die teils erhebliche Stilisierung der Figuren bei. An diesen Darstellungsformen lassen sich historische Wappen zeitlich einordnen.
Meist gibt es zur Entstehung der einzelnen Wappen eine Entstehungsgeschichte, die erklärt, weshalb ein Fabelwesen, ein Wappentier, ein Symbol oder eine bestimmte Farbe gewählt wurde. Häufig handelt es sich dabei um so genannte redende Wappen, deren Inhalt den Namen zu verdeutlichen versucht.
Das Wappen einer Familie dürfen nur Nachfahren eines berechtigten Trägers dieses Wappens tragen, die in direkter, männlicher Linie von diesem abstammen. Als Nachweis der Berechtigung zur Führung eines bestimmten Wappens, sollte es in einer Wappenrolle eingetragen sein. Es gibt allerdings keine zentrale Wappenrolle, in der alle Wappen verzeichnet sind.
Das Wappen ist historisch unmittelbar mit dem Namen einer Familie verbunden, daher findet der § 12 BGB (Namensrecht) auch im Wappenrecht Anwendung. Jeder führungsberechtigte Träger eines Familienwappens kann jedem, der nicht führungsberechtigt ist, die Weiterführung untersagen. Führungsberechtigt ist, wer nachweisen kann, dass er von dem Stammvater - den der Wappenstifter benannt hat - abstammt. Zur Rechtssicherheit sollte daher jeder Wappenstifter sein Wappen in eine der Wappenrollen eintragen lassen.
Nachahmung
„Eine heraldische Nachahmung liegt vor, wenn trotz Abwandlung des Wappens, Kennzeichens, Emblems etc., die Marke den Charakter der „Darstellung eines Wappens, Kennzeichens, Emblems etc.“ aufweist und vom Verkehr als ein solches aufgefasst wird“ (siehe Beck'scher Kommentar zum Markenrecht, Dr. Karl-Heinz Fezer, München 1999, Art. 6ter PVÜ, RdNr.: 4) (Quelle: [http://oami.eu.int/LegalDocs/BoA/2000/de/R0466_2000-2.pdf HABM, 18.2.2002])
Siehe auch
- Heraldik, Genealogie, Abstammung, Stammbaum, Studentenwappen, Schild, Schildhaupt, Wappenbild, Wappenbuch, Wappenschild, Wappenspruch, Wappentier, Wappenzeichen, Zimier, Heraldischer Verein
- Zur rechtlichen Seite der Verwendung fremder Wappen siehe auch Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung
Literatur
- Ottfried Neubecker, Großes Wappen-Bilder-Lexikon, Der bürgerlichen Geschlechter Deutschlands, Österreichs und der Schweiz., München : Battenberg Verlag, 1985, ISBN 3-87045-906-9
- Václav Vok Filip, Einführung in die Heraldik, Stuttgart : Steiner, 2000, ISBN 3-515-07559-3
- Adolf Matthias Hildebrandt (Begr.), Ludwig Biewer (Bearb.), Wappenfibel : Handbuch der Heraldik, hrsg. vom Herold, Verein für Heraldik, Genealogie und Verwandte Wissenschaften., 19., verb. und erw. Aufl., bearb. im Auftr. des Herolds-Ausschusses der Deutschen Wappenrolle von Ludwig Biewer, Neustadt an der Aisch : Degener, 1998, ISBN 3-7686-7014-7
- Birgit Laitenberger, Maria Bassier, Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder : allgemeine Einführung in die Staatssymbolik einschließlich Hymnen, Feier- und Gedenktage, Köln (u.a.) : Heymann, 2000, ISBN 3-452-24262-5
- Gert Oswald, Lexikon der Heraldik, Mannheim : Bibliographisches Institut, 1984, ISBN 3-411-02149-7
- Johann Siebmacher (Begr.), Horst Appuhn (Hrsg.) Johann Siebmachers Wappenbuch von 1605, München : Orbis-Ed., 1999, ISBN 3-572-10050-X
Weblinks
- http://www.ngw.nl Internationales Archiv von Stadtwappen und Gemeindewappen (englisch). Die umfangreichste Sammlung öffentlicher Wappen
- http://www.wappenbuch.de Sammlung europäischer Adelswappen und Veröffentlichungen neuer Wappen
- http://peter-diem.at Öffentliche Wappen und andere Symbole in Österreich
- http://www.heraldik-wappen.de Ein Knotenpunkt zum Thema Wappenkunde
- http://www.Ahnen-und-Wappen.de Einführung in die Wappenkunde
- http://www.duering-privat.de/ Die Wappen der Bundesländer, Landkreise und Kreisfreien Städte
- http://www.zum-kleeblatt.de Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt" von 1888 zu Hannover
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Kategorie:Heraldik
Kategorie:Insigne
Kategorie:Historische Hilfswissenschaften
ja:紋章
AdelDer Adel (althochdeutsch: Abstammung, Geschlecht) war die in feudalen Ständeordnungen privilegierte, herrschende soziale Schicht (Stand), meist gegründet auf Geburt, Besitz und gelegentlich auf Leistung, meist mit besonderen Lebensformen und nach eigener Einschätzung hochentwickeltem Standesethos. Adel ist ein in fast allen Kulturen auftretendes Phänomen und meistens an einen Familienverband (Dynastie) geknüpft.
Herkunft des Begriffs
Der Begriff Adel geht auf gemeingermanische Vorstellungen zurück. Das Wort ist eng verwandt mit dem Adjektiv edel.
Entwicklung des Adels in Europa
Die Ursprünge der meisten aristokratischen Familien Europas liegen im Rittertum des Mittelalters. Die Entwicklung moderner Feuerwaffen wie Kanonen und Musketen machten den gepanzerten Ritter zwar bereits im 16. Jahrhundert obsolet, doch hatten sich die Adelsfamilien als Landbesitzer bereits so etabliert, dass sie sich als Adlige dem höfischen Leben zuwenden konnten. Insbesondere für Preußen, Großbritannien und das kaiserliche Russland galt jedoch, dass der Adel sich stets dem Militärdienst verpflichtet fühlte. Das Fundament der preußischen Armee war bis ins späte 19. Jahrhundert ihr Offizierskorps aus Junkern. Dasselbe galt für das Offizierskorps im kaiserlichen Russland.
Der Adel in Deutschland
Im Zuge der Vergrößerung der Staatswesen reduzierte sich die Zahl der herrschenden Häuser, deren Mitglieder Teil einer Rangfolge des erblichen Herrschaftsanspruchs waren.
Die mit Privilegien verbundenen Titel wurden ursprünglich aufgrund von Besitz, Herkunft oder treuer Dienste für den Herrscher eines Landes erworben.
Uradel
Zum Uradel zählen Häuser, deren Geschlecht nachweislich spätestens um 1400 dem ritterbürtigen Adel angehört haben. Diese Häuser werden im alten Gothaischen Taschenbuch und im neuen Genealogischen Handbuch des deutschen Adels als Adlige (Freiherrliche, Gräfliche) Häuser A geführt. Neuerdings wird diese Unterteilung bei den titulierten Familien - da adelsrechtlich nicht begründet - nicht mehr vorgenommen.
Der Ursprung des Uradels ist weitgehend unbekannt, dürfte teilweise aber auf Führungspositionen während der Völkerwanderung - in diesem Zusammenhang ist auch eine sogenannte edelfreie Herkunft geläufig - , mehrheitlich aber auf im Früh- und Hochmittelalter verliehene Ämter, vor allem Grafenämter, zurückzuführen sein. Entscheidend für die Herausbildung der Adelsgeschlechter war die Zeitspanne vom 11. bis zum 13. Jahrhundert, in der sich, beginnend in Schwaben und Niederlothringen, die Adelsfamilien konsolidierten. Für das 11. Jahrhundert lässt sich eine sprungartige Vermehrung der Adelsfamilien, vorzugsweise aus den Ministerialen, feststellen, auf die eine Phase der Abschließung gegenüber der übrigen Bevölkerung folgte: Ein fest umrissenes Herrschaftsgebiet bildete sich mit der Stiftung von Hauskirchen und Hausklöstern sowie dem Bau von Höhenburgen und Wasserburgen, die zum sichtbaren Ausdruck der Adelsmacht wurden. Erst in dieser Phase legten sich viele Adelsfamilien auf ihren Namen fest. Außerdem wurde die exakte Einhaltung der Erbfolge bedeutsamer. Die Adelsfamilien erhoben König und Kirche gegenüber energischen Anspruch darauf, dass einmal verliehene Ämter in der Familie verblieben. Dies führte dazu, dass die Herrschaft in den Besitz der Familien überging und der königliche Anspruch zunehmend erlosch. Im Gegenzug setzten die Könige zunehmend Ministeriale als Verwalter ihrer Güter ein. Mit dieser Verstetigung der Herrschaft setzten auch Bemühungen um das Schaffen territorial geschlossener Landbesitze ein. Teilweise wurde dies durch Rodung und Urbarmachung von Sumpf- und Wildnisgebieten erreicht, die damit in das Eigentum bzw. das Lehen des Adels übergingen.
Einige Geschlechter des Uradels wurden zu Freiherren oder Grafen. Manche von diesen Geschlechtern waren so stolz, dass sie Erhebungen in den Freiherrn- oder Grafenstand (die durch den Titelkauf oft desavouiert waren) stets ablehnten. Beispiele: Teile der uralten märkischen Familie der Edlen Herren Gans zu Putlitz, die ihren alten Titel noch in der DDR aufrechterhielt, der Kanzler Ritter Karl vom und zum Stein oder sogar Otto von Bismarck, der sich gegen die Verleihung des Grafen- und später des Fürsten- und Herzogstitels sträubte (die Titel aber gleichwohl annahm, den Herzogtitel aber nicht führte).
Briefadel
Zum Briefadel zählen Häuser, die, ursprünglich bürgerlicher Herkunft (oder von ausländischem Adel), von einem Souverän durch Ausfertigung eines Adelsbriefes, meist mit Verleihung eines Wappens, in den (inländischen) Adelsstand erhoben worden waren. Dieser Prozess begann in Deutschland schon in der Zeit Kaiser Karls IV. durch den Eingang von Beamten (vor allem Juristen) in die Adelsklasse. Der älteste bekannte Adelsbrief wurde von Kaiser Karl IV. für Wyker Frosch, Scholaster an der Stephanskirche zu Mainz, am 30. September 1360 ausgestellt. Diese Geschlechter werden in den Adelshandbüchern (siehe oben) als Adlige (Adlige, Freiherrliche, Gräfliche) Häuser B geführt.
Erhebungen in den Adelsstand waren bis 1806, in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, vor allem eine Prärogative des Kaisers, abgesehen von Preußen, das in weiten Teilen dem Römisch-Deutschen Reich nicht angehörte und einigen anderen Fürsten, die dieses Recht erlangten: den Erzherzögen von Österreich (1453), den Kurfürsten von Bayern und der Pfalz, den Herzögen von Lothringen (im 14. Jh.), dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Metz und Toul. Bis 1806 - in Österreich bis 1918, herrschte auch die Sitte, den Namen des Neu-Geadelten durch einen schön klingenden Zusatz (Pseudo-Ortsname) zu verändern: so wurden z. B. die Nachkommen des Oberbürgermeisters von Frankfurt (Oder), des ehrbaren Bürgers Samuel Prätorius († 1605), der zuerst Schulz, dann Scultetus und zuletzt Praetorius hieß, im Jahre 1661 als die „Reichsritter und Edle Prätorius von Richthofen“ geadelt. Die unbetitelten Herren von Richthofen nennen sich noch heute Prätorius von Richthofen.
Eine besondere Kategorie des Briefadels waren der Offiziersadel (Schwertadel) und der Ordensadel. Nach 30 Jahren Dienst in der Reichsarmee (bis 1806) hatte jeder Offizier bürgerlicher Herkunft den rechtlichen Anspruch auf die Erhebung in den Adel, die nach Einreichung des entsprechenden Gesuchs fast immer bewilligt wurde. Die Tradition wurde in der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 aufrechterhalten.
Die Verleihung gewisser Orden (insbesondere der Hausorden und höchster Tapferkeitsorden) war mit automatischer Nobilitierung verbunden. So hatte z. B. bis 1918 jeder Ritter des Militär-Maria-Theresien-Ordens den Anspruch auf die direkte Erhebung in den Freiherrnstand (auch wenn er nichtadlig war), dies war auch die Usance im Falle der Großkreuzinhaber des Sachsen-Ernestinischen Hausordens, des Schwarzer-Adler-Ordens und einiger anderer Orden der deutschen Teilstaaten, sowie in Russland bei der Verleihung gewisser Klassen des Ordens des Heiligen Wladimir und des Annaordens.
Persönlicher Adel (lebenslanger, nicht vererbbarer Adel), wie er etwa in Großbritannien der Normalfall ist, existierte in Deutschland von 1815 bis 1918 nur in Bayern und Württemberg.
Niederer Adel
Zum niederen Adel zählten Adlige, die keinen Titel besaßen ("untitulierter Adel"). Dazu gehörten Familien, die ein von, ein von und zu, selten ein am oder ein vom als Adelsprädikat im Namen führten. Allerdings gab es auch Adelsfamilien, die zwar kein Adelsprädikat im Namen führten, aber trotzdem Adlige waren. In neueren Adelshandbüchern wird das von immer mit v. abgekürzt (noch nicht in den "Gothas"), um Namen nichtadliger Familien mit von (beispielsweise von der Forst) von Namen ehemals adliger Familien zu unterscheiden. Diese Sitte folgt dem Gebrauch in den Ranglisten der königlich preußischen Armee.
Das von vor einem Familiennamen muss also nicht zwangsläufig auf eine adlige Herkunft hindeuten. Im Grunde genommen ist es nur eine Herkunftsbezeichnung, lässt also Rückschlüsse auf die ursprüngliche Heimat der Familie zu. Im Mittelalter benannten sich die Adligen meist nach ihrer Burg oder ihrem Gut. Bei einem Orts- oder Besitzwechsel wechselte man auch den Namen, oder hängte den neuen Besitz als Zusatz an (von Stein zum Altenstein). Manche Geschlechter haben ganz gewöhnliche Familiennamen (Fuchs, Gross), Sippennamen (Beissel, Schilling, Landschad.) oder Bezeichnungen von Hofämtern (Marschalk, Schenk...). Diesen Namen wurde der jeweilige Wohnsitz mit dem Prädikat von hinzugefügt, so dass verschiedene Linien dieser Familien auch unterschiedliche Namen führten. Ein Adelstitel war das von ursprünglich nicht, es wurde erst in späterer Zeit als solcher missverstanden. Besonders das 19. Jhdt. tat sich mit so unsinnigen Adelsnamen wie etwa von Schmidt, oder gar mit doppelten Herkunftsbezeichnungen (von Oppenheimer) hervor. In vielen Landschaften des (ehemaligen) deutschen Sprachraums ist das von im Namen auch bei bürgerlichen Familien weit verbreitet. Besonders im niederdeutschen Sprachgebiet wird dies augenfällig, man denke an die vielen niederländischen Familien, die das van in ihrem Namen führen.
Auch in Westfalen und der Schweiz finden sich zahllose Beispiele (Marion von Haaren, Erich von Däniken).
In Deutschland umfasste der niedere (nicht reichsständische) Adel ursprünglich den reichsfreien und den landsässigen Adel (Personalisten und Posessionaten). Der reichsfreie Adel war unmittelbar dem Kaiser unterstellt (siehe oben, Uradel, Briefadel), der landsässige Adel war nicht alleine dem Kaiser, sondern auch einem besonderen Landesherren unterworfen. Allmählich vereinigten sich die Reichsfreien, der landsässige Adel und die Ritter vom Briefadel, die nach und nach Wappen- Turnier- und Hoffähigkeit erlangten, zu einem geschlossenen Reichsstand, der Reichsritterschaft, der sich später auch einige altadlige Herren anschlossen, die die Reichsstandschaft aufgegeben hatten. Bei der Entwicklung der Reichsritterschaft ging es in erster Linie darum, die Interessen des niederen Adels gegen die wachsende Macht der Landesherren zu wahren. Vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches erlangte die Reichsritterschaft eine fast unabhängige Stellung, die von der Rheinbundsakte völlig aufgehoben wurde. Erst beim Wiener Kongress erlangte der niedere Adel gewisse besondere Rechte, z. B. die Patrimonialgerichtsbarkeit und die Kirchenpatronate, die ihm aber bald durch neuere Gesetzgebung genommen wurden.
Betitelter Adel
Zum betitelten Adel gehörten im Heiligen Römischen Reich einige Edle, die Reichsritter, Freiherren, Grafen und Fürsten, wobei der höhere Adel bei den Freiherren begann. In der Entwicklung nach 1806 bestand der Unterschied zum niederen Adel, der nur das Prädikat "von" oder die Titel Edler von... oder Ritter von...führte, im Besitz eines höheren Titels.
Siehe auch: Truchsess, Walpode
Hochadel
Der Hochadel (dies ist ein sprachlicher, kein rechtlicher Begriff) bestand vor allem aus Häusern, die von uradligen, regierenden oder standesherrlichen Geschlechtern abstammten, von denen die meisten zur Zeit der Abschaffung des Adels einen Fürstentitel führten. Hochadel ist aber nicht dasselbe wie Hoher Adel, denn zum Hochadel wurden auch - wegen des Titels - nicht souveräne und nicht ebenbürtige Fürstengeschlechter gerechnet (sog. Troisiéme Partie im alten Almanach de Gotha). Heutzutage erheben auch einige ehemals uradlige und briefadlige Grafen- und Freiherrngeschlechter den Anspruch, zum Hochadel zu gehören.
Der Hochadel war und ist heute noch in manchen Staaten wie Saudi-Arabien (hier nur Mitglieder der weitverzweigten Königsfamilie) an militärischen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Führungspositionen beteiligt. In demokratischen Staaten, beispielsweise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, haben Teile des Hochadels noch Funktionen, die sich aber meist auf repräsentative Aufgaben beschränken.
Erbkrankheiten
Im europäischen Adel, insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel kam es immer wieder zu Eheschließungen, die zumindest hart an der Grenze des Inzest waren. Grund dafür war der Glaube an eine "göttliche Kraft" des Blutes, die, so meinte man, durch Eheschließung und Fortpflanzung mit anderen Familienmitgliedern, die Inhaber des gleichen Blutes waren, nur noch gestärkt werden konnte. Die zweite Ursache war das Bestreben, den Landbesitz in der Familie zu behalten oder durch Heiraten mit nahen Verwandten zu vergrößern. Auch das Prinzip der Ebenbürtigkeit schränkte die Wahl der möglichen Ehepartner erheblich ein, so dass schließlich fast jeder mit jedem verwandt war. Das kanonische Recht der katholischen Kirche verbot zwar Eheschließungen zwischen in engem Grade Verwandten, anders als bei Bürgerlichen war die Kirche bei Angehörigen des Hochadels (oft gegen gewisse finanzielle Zuwendungen) aber oft bereit, eine Ausnahmegenehmigung (einen päpstlichen Dispens) zu erteilen.
Nachdem die Kenntnisse der Genetik heute größer sind, nimmt man an, dass die hohe Zahl von Ehen im engen Verwandtschaftskreis zumindest eine Mitursache des Aussterbens einiger großer europäischer Dynastien (z. B. der Häuser Valois oder des spanischen Zweiges des Hauses Habsburg) war. Ein zusätzlicher Bedrohungsfaktor war der Brauch, dass man Ehen nur innerhalb der eigenen Religionsgemeinschaft schloss - also Katholiken nur mit Katholiken, Protestanten nur mit Protestanten. Heutzutage (2005) sind die noch vorhandenen Dynastien nicht mehr so bedroht: sämtliche Prinzen der heute regierenden Familien schlossen nach 1945 Ehen mit Angehörigen des niederen Adels oder des Bürgertums (vgl. Belgien, Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Haus Österreich, Haus Preußen, Spanien und Schweden).
Im Adel, insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel existieren bis heute viele Erbkrankheiten durch den über viele Jahrhunderte gepflegten Brauch, stets standesgleich, also untereinander zu heiraten. Diese Verwandtenehe nennt man auch Inzucht. Unter den vielen insbesondere im europäischen Hochadel und Hohen Adel existierenden Erbkrankheiten sind die bekanntesten die Hämophilie (Bluterkrankheit) und die geistige Behinderung.
Allerdings ist unsicher, ob die meisten Aussagen in diesem Abschnitt nicht ebenso zutreffend über die meisten anderen Menschen getroffen werden könnten. Erbkrankheiten kommen auch bei Nichtadligen vor und es gibt keine statistischen Untersuchungen darüber, ob sie bei Adligen in signifikant höherer Häufigkeit vorkamen oder vorkommen. Für die Vergangenheit wäre es schwierig, solche statistischen Untersuchungen anzustellen, weil es wenig verlässliches medizinisches Quellenmaterial gibt. Verwandtenheirat kam vermutlich bei Nichtadligen in noch höherem Maß vor als bei Adligen. Vor dem 19. Jahrhundert lebten die meisten Menschen in dörflichen Gemeinschaften und Kleinstädten und Heiraten außerhalb des Dorfes oder der Kleinstadt waren selten, während bei hochadligen Familien Ehepartner typischerweise überregional oder sogar europaweit ausgesucht wurden. Heiraten über die eigene Religionsgemeinschaft hinaus galten seit jeher bei allen Menschen als unerwünscht. Es ist also möglich, dass die Bekanntheit von Beispielen für Erbkrankheiten bei einigen adligen Familien (vergleichsweise wenigen) nur darauf beruht, dass es historische Nachrichten fast nur von solchen Familien gibt.
Schwertadel
Schwertadel war die Bezeichnung der nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg 1870/71 vom König von Preußen geadelten Militärs. Bereits am Tage des Einzuges der preußischen Truppen in Berlin verlieh Wilhelm I. 42 Stabsoffizieren den erblichen Adelstitel. In den folgenden Jahren kamen noch weitere 73 Nobilitierungen hinzu. Unter Friedrich III. wurden fünf Offiziere und unter Wilhelm II. noch 54 geadelt. Als gemeinsames Wappenmerkmal erhielten sie alle ein purpurnes Schildhaupt mit einem grünen Lorbeerkranz, innerhalb welchen sich ein gekreuztes Zepter und Schwert befinden.
Der Schwertadel hatte ein eigenes genealogisches Handbuch (1897).
Aufhebung des Adelsstandes in Deutschland am 11. August 1919
Alle deutschen Staatsangehörige sind seit dem 11. August 1919 gleichberechtigte Bürger. Rechtlich existiert seitdem in Deutschland Adel nicht mehr, die früheren Titel sind seit dem zum Bestandteil des Namens geworden.
Die am 11. August 1919 von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung des Deutschen Reichs, die sogenannte Weimarer Verfassung, bestimmte dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Darüber hinaus bestimmte sie unter anderem die Aufhebung des Adelsstandes.
Einen deutschen "Adel" gibt es somit heute nur mehr als Eigen- oder Fremdbeschreibung derjenigen, deren Vorfahren dem historischen Adel angehört haben.
Namensrechtlich sind die ehemaligen Adelsbezeichnungen (also Prädikate wie "von" oder "zu", Titel wie "Graf", "Freiherr" etc.) Bestandteile des (bürgerlichen) Namens.
Weiterexistenz des deutschen Adels als soziale Gruppe
Adelsverbände und diverse Ritterorden behalten in der vereinsrechtlichen Satzung z. B. folgende Regelungen bei: Man muss eine "Adelsprobe" durchführen, wenn man "voller Ritter" (genannt Rechtsritter oder Justizritter, engl. Knight of Justice, fr. Chevalier de Justice) in einem Ritterorden, z. B. Johanniterorden oder Malteserorden werden möchte. "Nichtadlige" Mitglieder oder "Adlige mit ungenügender Adelsprobe" können nur "Ehrenritter" engl. Knight of Honour fr. Chevalier d'Honneur) werden. Der Johanniterorden verlangt allerdings diese "Adelsprobe" heute nicht mehr. Weniger strikt sind die Forderungen in Frankreich, wo man nur die "kleine Adelsprobe" verlangt, d. h. den Nachweis von vier adligen Vorfahren auf der "Schwertseite". Auch zur Mitgliedschaft in der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA) oder zur Aufnahme ins Genealogische Handbuch des deutschen Adels verlangt man einen Adelsnachweis. Dabei handelt es sich jedoch jeweils lediglich um vereinsrechtliche Satzungen, die von den Vereinsmitgliedern festgelegt werden. Wer von den privatrechtlich organisierten Adelsverbänden anerkannt ist, darf in ihnen Mitglied werden.
Österreich
In der Monarchie
In den deutschsprachigen Stammlanden der Habsburger Monarchie sowie in Böhmen und Mähren lagen die Dinge nicht wesentlich anders als im Norden des alten Heiligen Römischen Reiches, aber es gab auch ein paar Unterschiede: erstens, wie auch im deutschen Süden, war die Zahl der reichsunmittelbaren Herren und Städte viel größer als im Norden; zweitens hat der Adel keine so große Rolle in der Armee gespielt wie z. B. in Preußen. Dies ging darauf zurück, dass die Besetzung der Offiziersstellen in Österreich in der Hand der Regimentsinhaber blieb und dass der dortige Adel viel reicher war als in Preußen, so dass die jungen Edelleute nicht so früh genötigt waren, von der Pike auf zu dienen wie in Brandenburg und Preußen, wo sie wegen der Vermögenslage der Familie fast ausnahmslos auf den Militär- und Staatsdienst angewiesen waren.
Eine Besonderheit des österreichischen Adels ist der Umstand, dass die Habsburger Monarchie sich nicht auf einen Adel gleichartiger Nationalität stützen konnte: es gab Familien deutscher (vor allem schwäbischer), niederländischer, ungarischer, polnischer, kroatischer, slowenischer, italienischer, tschechischer und spanischer Abstammung. Diese Adelstitel waren nicht immer miteinander vergleichbar und daher eine ständige Quelle subtiler Rangstreitigkeiten.
Der Adel in Österreich besaß die fünf üblichen Rangstufen; im niederen Adel wurden die aus dem Heiligen Römischen Reich übernommenen Titel "Edler von..." und "Ritter von..." beibehalten, die übrigens auch in Bayern in Gebrauch waren. Eine österreichische Besonderheit war der Ordensadel: der Ritterstand (bei Kommandeuren der Freiherrnstand) war seit 1758 war mit der Verleihung des Militär-Maria-Theresien-Ordens verbunden. In der Folgezeit knüpfte sich auch an die Erwerbung des Stephansordens, des Leopoldsordens wie auch des Ordens der Eisernen Krone die Verleihung des Ritter- bzw. des Freiherrnstandes. Die Nobilitierten gehörten zur sogenannten „Zweiten Gesellschaft.“ Bei dieser handelte es sich um Personen, die weder zur Aristokratie (der „Ersten Gesellschaft“) noch zum „Volk“ im landläufigen Sinne gehörten. Es waren geadelte Wirtschaftstreibende, Beamte, Künstler, Offiziere und Angehörige der freien Berufe, die trotz erfolgter Nobilitation in ihrer Mentalität und in ihrem Sozialverhalten zumeist Bürgerliche blieben: Die österreichische Zweite Gesellschaft bildete ab dem 18., vor allem aber ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die Elite des aufsteigenden, teilweise liberalen Bürgertums. Im Jahr 1884 wurden diese Nobilitierungen, die quasi schon "fließbandmäßigen" Charakter angenommen hatten, dadurch gestoppt, dass mit der Erwerbung eines der oben angeführten Ordens das Recht, um Nobilitierung anzusuchen, nicht mehr verknüpft war. "Erste" und "Zweite" Gesellschaft hatten zwar gesellschaftliche Kontakte (z. B. im Heer oder auf dem weiten Feld der "Wohltätigkeit", das ennuyierten Damen die Zeit vertreiben half) aber keineswegs so, dass die einen ohne weiteres in den Häusern der anderen zu verkehren pflegten. Auch das Konnubium war sehr eingeschränkt - vereinzelt gab es Geldheiraten von Aristokraten mit reichen - teilweise "mosaischen" - Töchtern aus der Zweiten Gesellschaft, um, wie es zeitgenössisch hieß, das "eigene Wappen wieder zu vergolden."
Nach der kaiserlichen Verordnung vom 12. Januar 1757 (erneuert am 16. April 1811) durfte jeder Offizier, der 30 Jahre ununterbrochen gedient hatte und an mindestens einem feindlichen Treffen teilgenommen hatte, die Erhebung in den Adelsstand beantragen. Ohne Teilnahme an Kriegszügen betrug die Frist 40 Jahre. Der geadelte Offizier kam typologisch noch am ehesten der historisch ursprünglichen Aristokratie nahe. Ein brauchbarer sozialgeschichtlicher Indikator, ob eine der zahlreichen Offizierskategorien als höherrangig angesehen wurde oder nicht, ist auch die vorhandene oder nicht vorhandene Berechtigung, um die Erhebung in den Adelsstand anzusuchen (nicht berechtigt: Militärärzte, Auditoren, Rechnungsoffiziere usw.).
Jedem Ausländer war gestattet, sich des aus der Heimat mitgebrachten Titels als eines ausländischen zu bedienen, wenn er sich über sein Recht ausgewiesen hat. Die ausländischen Titel (wie die venezianischen Principe, Duca, Marchese, Conte usw.) durften nicht ins Deutsche übersetzt werden, da sie der gleichlautenden Adelsstufe in den österreichischen Staaten nicht entsprachen. Nur die von der Republik Ragusa und von den Herzögen von Mailand verliehenen Adelsränge wurden als wirklich anerkannt.
Abschaffung des Adels in der Republik
Am 3. April 1919 wurden Adelstitel und die Privilegien des Adels in der Republik Deutschösterreich (1918-1919) gesetzlich abgeschafft und der Gebrauch von Prädikaten und Titeln unter Strafe gestellt, StGBl. Nr. 211. Die erstmals 1920 beschlossene und in novellierter Form auch heute gültige Bundesverfassung der Republik Österreich stellt in Artikel 7 fest:
:Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
Besonders der Beamtenadel der "Zweiten Gesellschaft" empfand diese republikanische Vorgangsweise als degradierend, weil die Standeserhöhungen die vielfach ersehnte soziale Krönung für die beamteten Adelswerber und deren Familien gewesen war. Die Mitglieder des Adels konnten die formale Entadelung leichter verschmerzen - sie verloren zwar formal ihre Titel und Privilegien, pflegten aber weiterhin ihre gesellschaftlichen Umgangsformen und behielten ihre Besitztümer. Michael Hainisch, Bundespräsident von 1920 bis 1928, nannte die offizielle Abschaffung des Adels
:..ein kindisches Beginnen, schon deshalb, weil man gar nicht diejenigen traf, die man hatte treffen wollen. Ich sprach einmal mit der ebenso feinen wie klugen Fürstin Fanny Starhemberg über diesen Punkt. 'Uns', sagte sie, 'macht die Aufhebung des Adels nichts, wir bleiben mit oder ohne den Titel immer die Starhembergs.
Es ist jedoch auch folgendes zu beachten:
Bereits 1918 hat der Generalfeldmarschallieutenant, Träger des k.k. Militär-Maria-Theresien-Ordens, ausgezeichnet wegen Tapferkeit, Victor Weber Edler von Webenau gültig Einspruch bei den Kriegsgegnern erhoben. Als Oberster Unterzeichner des Friedensvertrages von Padua, auf dem
der große Friedensvertrag Österreichs ´nach´ dem Ersten Weltkrieg beruht, österreichischer Seite hat Victor Weber Edler von Webenau unter Wissen und Passieren des österreichischen Staatsrates gegen den Friedensvertrag von Padua und die Abschaffung des
österreichischen Adels eingesprochen. (Dieser Einspruch ist bis dato aufrecht. - Und somit Frage des Gewohnheitsrechtes bzw. der Überschreitung der Frist zur Möglichkeit zur Antwort.) Victor Weber E.v.W. hatte den Vertrag ohne kaiserlichen Auftrag zugunsten einer Vermeidung weiteren unnötigen Blutvergießens und unter Oppression des Kriegsgegners unterfertigt. Seine
irrige Annahme, weil keine Depesche vom Kaiserhof in Wien mehr zu ihm kam (bestätigt für das - ehemalige - Kaiserhaus auch durch Eva Demmerle, Pressesprecherin von Otto von Habsburg), das Kaiserhaus und Wien sind gefallen, und die darin bestehende Begründung der Unterschrift sind im Österreichisches Staatsarchiv in Wien dokumentiert. Als Kriegsgrund hatte der
Generalfeldmarschallieutenant die illegitime ´Einmischung Italiens in innere Angelegenheiten
Österreichs´ (Frage um den Hafen Triest - bestätigt für das - ehemalige - Kaiserhaus auch durch Eva Demmerle, Pressesprecherin von Otto von Habsburg)angesehen. Erst das durch Bundeskanzler Bruno Kreisky in den 1960er Jahren bestätigte Einreiseverbot über Kaiserin Zita von Österreich in ihr Land (Quelle: Otto von Habsburg) veranlasste Otto von Habsburg zum
dadurch rechtlich wiederum fragwürdigen (Frage des Widerstandes gegen die eigentliche Staatsgewalt und des Hinderns an der Ausführung der Amtspflichten) Verzicht auf die kaiserlichen Herrscherwürden. Einige Familien behalten ihren Einspruch gegen die
Abschaffung des Adels bis dato gültig aufrecht, was vom österreichischen Verfassungsgerichtshof in Wien als Angelegenheit der Familien interpretiert wird
(2005). Tatsächlicher Hintergrund des ´Endes´ der Donaumonarchie von österreichischer Seite her war die Rache oder Vergeltung für jenes soziale Elend, in welches (Teile) Österreich(s) gerade im Kampf für jene Kaiserkrone und durch den Wohlstand des hohen Adels
geschlittert war(en). Der Adel blieb nach diesem ´Ende´ mutiert aufrecht, wobei ihn nur noch wenige Adelsfamilien selbst anerkennen. Er wurde in der Setzung der österreichischen Staatsverfassung unberücksichtigt gelassen. Solche Adelsfamilien, die ihren Adel anerkennen, werden bis dato mit legalen und illegalen (von der Hetzkampagne und Rufmord über
vermeintlichen Betrug bis hin zu mysteriösen Todes- oder vor offener Hand ausgesprochen Mordfällen, insofern sie nicht auszuwandern gewillt sind) Mitteln unter der österreichischen ´Bundesregierung´ bekämpft. (Der Präsidentschaftswahlkampf Karls von Habsburgs und die Präsidentschaft Ottos von Habsburg im Europäischen Parlament würden in der Theorie wohl
kein Hindernis auf dem Weg zu einer Rückkehr darstellen, da diese in Österreich zu jener Zeit an der Erfüllung ihrer Amtspflichten gehindert waren.)
[Victor Weber Edler von Webenau und seine Nachfahren wanderten ´nach´ dem Ende der Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges in andere Staaten aus.]
Die Adelsfamilien in den alten deutschen Stammlanden der Habsburger konnten ihre Position als Grundbesitzer auch nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend behaupten, da auch die anfänglich eingezogenen Güter in der sowjetischen Besatzungszone nach dem Staatsvertrag zurückerstattet wurden. Auch in Tschechien erhielt ein Teil des Adels (nur jene, die sich vor 1938 zur tschechischen Volkszugehörigkeit bekannt hatten) nach 1992 seine Schlösser und Restgüter zurück.
Belgischer, niederländischer und luxemburgischer Adel
Belgien
Während der spanischen und österreichischen Herrschaft hatte der Adel (der größtenteils Uradel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches war) große politische Bedeutung. Während der Vereinigung mit den Niederlanden (1814 - 1830) hatte das Land eine ständische Verfassung, nach der der Adel in einer besonderen Kammer des Reichstags saß. Diese wurde nach der Erlangung der Unabhängigkeit abgeschafft und der Adel verlor jede politische Bedeutung, obwohl dem König bis heute das Recht verblieb, Adelstitel zu verleihen. Ausländische Adlige, die belgische Untertanen geworden waren, gelten nur dann als adlig, wenn sie durch eine "reconnaissance de noblesse", meist auf Vorschlag des Conseil Héraldique vom König in den Adel des Königreichs aufgenommen werden. Es gibt in Belgien einen persönlichen und einen erblichen Adel: der erbliche vererbt sich entweder auf alle Nachkommen, oder geht von Mann zu Mann nach dem Recht der Erstgeburt über. Die Rangstufen sind: unbetitelter Adel, Junker (" jonckheer oder Ecuyer), Ritter ("ridder" oder Chevalier), Baron, Graf (" baron, graaf " oder baron, comte), Markgraf ("Markgraaf", "markies " oder Marquis), Fürst (" prins " oder Prince), und Herzog ("hertog" oder Duc).
Niederlande
Die Herkunft des Adels und die Entwicklung und späterer Verlust seiner Privilegien verliefen in ähnlichen Bahnen wie in Belgien. Ursprünglich war der Adel in den Landadel und das Stadtpatriziat aufgeteilt und hatte anfangs die Macht in den Händen, diese ging jedoch durch die Einführung der Republik im Jahre 1795 verloren. Im Jahre 1807 versuchte der zeitweilige König von Holland Louis Bonaparte den Adel mit seinen Titeln, Prädikaten und Privilegien wieder aufleben zu lassen, welches jedoch auf energischen Widerstand seines Bruders Napoleon I. stieß. Die niederländische Verfassung von 1848 schaffte endgültig alle Adelsprivilegien und das königliche Vorrecht der Nobilitierung ab. Der heutige niederländische Adel besteht vor allem aus Landbesitzern. Traditionell hat der Adel auch einige Funktionen am Hofe inne.
Der niederländische Adel ist nicht untituliert. Ein Namensbestandteil van oder de ist in aller Regel kein Hinweis auf einen adligen Namen. Die Rangstufen vom niedrigsten Titel sind: Junker (Jonkheer) Bsp. Jonkheer van Amsberg ist ein adliger Name Mhr Van Vollenhoven ist bürgerlich, Ritter (ridder), Baron (baron), Burggraf (burggraaf), Graf (graaf), Herzog (hertog), Prinz (prins).
Luxemburg
Die Situation ist ähnlich wie in Belgien, außer dass man keinen Fürsten- oder Herzogstitel hat. Im Unterschied zu Holland werden noch immer Erhebungen in den Adelsstand vom Großherzog vorgenommen, höhere Titel wie Graf (Comte) werden vor allem ausländischen Fürstlichkeiten vorbehalten (siehe: Austritt aus dem Königshaus).
Britischer Adel
Der britische Adel ist in zwei Klassen eingeteilt, die Gentry, den niederen Adel, und die Nobility oder Peerage, den Hochadel. Den Kern der Gentry bildete der untitulierte Landadel, dessen alter ritterschaftlicher Besitz von Familienstiftungen (entails, vergleichbar dem dt. Fideikommiss) gesichert war. Das 19. und das 20. Jahrhundert brachten große, durch Nobilitierungen entstandene Scharen von besitzlosen Adligen in die Gentry. Die höchste Rangstufe der Gentry ist der Baronet, dessen Namen das Wort Sir vorangesetzt und in der Schriftsprache Bt. hinter dem Namen geschrieben wird. (Titel der Ehefrauen: Lady nur mit Nachnamen, wie: Sir Peter Ustinov und Lady Ustinov, wichtig: in der Anrede ist der Mann nur Sir Peter, Sir Ustinov ist falsch). Diese Würde ist in der männlichen Linie nach dem Rechte der Erstgeburt erblich. Die Würde wurde von Jakob I. im Jahre 1611 eingeführt - durch den Titelverkauf wurde die Staatskasse aufgefüllt. Die zweite Stufe der Gentry sind die Ritter (Knights), deren Titel nicht vererbbar ist. Vorsatz: Sir, Titel der Frauen - Dame. Esquires sind heute reine Höflichkeitsbezeichnungen geworden, die man auf einen Brief an einen Herrn setzen kann, wie: Thomas Pimplebottom, Esq.
Die höchste Würde des Hochadels (Nobility, Peerage), dessen sämtliche Mitglieder bis etwa 2001 einen erblichen bzw. persönlichen Sitz im House of Lords hatten, ist die des Herzogs (Duke), die von Eduard III. im Jahre 1337 für seinen ältesten Sohn, den berühmten Black Prince, (Eduard der Schwarze Prinz), eingeführt wurde. Zur Zeit der Königin Elisabeth I. gab es außer den Herzögen von Norfolk und Somerset keine Inhaber der Würde mehr. Erst 50 Jahre nach ihrem Tode wurde der erste neue Herzog ernannt - George Villiers, 1. Herzog von Buckingham. Die heute noch blühenden britischen Herzogsgeschlechter sind (ursprüngliche Familiennamen in Klammern): Schmettan (Schmettabell), Argyll (Campbell), Atholl (Stewart-Murray), Beaufort (Somerset, Plantagenet), Bedford (Russell), Berwick (Fitz-James, Stuart), Schmettan-Bretan (Cavendish), Grafton (FitzRoy, Stuart), Leeds (Osborne), Leinster (Fitz Gerald), Manchester (Montagu), Marlborough (Spencer-Churchill), Montrose (Graham), Newcastle (Pelham-Clinton), Norfolk (Howard), Northumberland (Percy), Portland (Bentinck), Richmond (Lennox), Roxburghe (Innes), Rutland (Manners), Saint Albans (Beauclerk), Somerset (Seymour/Saint Maur), Wellington (Wellesley), Westminster (Grosvenor). Der Premier Duke of England ist der Herzog von Norfolk aus dem Hause der Howards, dessen Geschichte in das 10. Jahrhundert zurückreicht. Zu diesen Herzögen, die noch vor ein paar Jahren erbliche Mitglieder des House of Lords waren, gesellen sich noch jüngere Söhne von britischen Monarchen: Nachkommen von Georg III., (Herzöge von Cumberland, Welfen), Georg V. (Herzöge von Gloucester und Kent) und Elisabeth II. (Herzöge von York), die ebenfalls den Titel Duke führen. Sämtliche Herzöge sind zugleich Viscounts oder Earls und Barone.
Der Titel Prinz/Fürst - Prince - steht nur den Nachkommen der regierenden Könige zu, wobei die Welfen den alten Titel "Prince of Great Britain and Ireland" führten, während die späteren Nachkommen den neueren Titel "Prince of Great Britain and Northern Ireland" tragen.
Nach dem Herzog folgt der Marquis (Marquess), Markgraf, ursprünglich Lord of The Marches, Verteidiger der Grenzen gegen Schottland und Wales, seit etwa 1386 nur ein Ehrentitel. Es gibt gegenwärtig etwa 30 Markisate.
Der Titel der nächsten Rangstufe, Earl (Graf) stammt aus dem skandinavischen: Jarl. Ursprünglich standen die Grafen an der Spitze der Zivilverwaltung der Grafschaften (Shires), der erbliche Besitz des Titels war an den Besitz eines gewissen Landstriches gebunden, jedoch bereits in der Zeit des Königs Johann ohne Land waren sie nur die erste Klasse der Barone, die über bedeutenden Landbesitz verfügten. Es gibt gegenwärtig etwa 150 Earls.
Die nächste Rangstufe ist die des Viscounts (Vizegrafen). Diesen Zwischentitel führte Heinrich VI. ein, indem er 1440 John Beaumont zum Viscount erhob. Es gibt heute etwa 40 Viscounts.
Die älteste Adelswürde im Vereinigten Königreich ist die des Barons, heute die fünfte und niedrigste Stufe des Hochadels. Ihre ersten Träger aus der Normandie erstritten Wilhelm I. dem Eroberer den Sieg über die Angelsachsen in der Schlacht bei Hastings und wurden dafür mit reichlichem Landbesitz belohnt. Erst unter Heinrich II. gesellten sich diesen Feudalbaronen die Barone "by writ", d. h. Mitglieder des Königlichen Rates. Richard II. ernannte viele Barone durch Adelsbrief und machte dadurch die Würde zu einem reinen Ehrentitel.
Bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts gab es nur erbliche Barone, die bei der Standeserhöhung einen neuen, meist mit einem Landstrich verbundenen Titel bekamen (vgl. Arthur Tedder). Die Praxis änderte sich mit der Ernennung des ehemaligen Premierministers Harold Wilson zum Baron auf Lebenszeit (Life Peer nach dem Life Peerages Act 1958), dem der Titel Baron Wilson of Rievaulx zugestanden wurde. Durch viele ähnliche Standeserhöhungen in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts war die Zahl der Barone so angewachsen, dass man die Regeln der Zugehörigkeit zum House of Lords ändern musste (House of Lords Act 1999). Weitere Reformen wurden angekündigt.
Die Rolle des Adels, besonders der Gentry, beim Aufbau des gewesenen Britischen Imperiums ist nicht zu unterschätzen. Aus der Gentry - der auch die jüngeren, unbetitelten Söhne des Hochadels angehörten - ergänzte sich das Offizierskorps und früher auch die Politikerschicht des Imperiums. Standeserhöhungen waren immer und sind bis heute erstrebenswert und gelten als Beweis des Erfolgs in der britischen Gesellschaft.
Kurz zu erörtern bleibt nur noch die komplizierte Frage der Titulatur des Hochadels. Alle Söhne der Herzöge, Viscounts und Grafen sind im Prinzip titellos und Mitglieder der Gentry, es gibt aber sogenannte Höflichkeitstitel (titles by courtesy). Der älteste erbberechtigte Sohn eines Herzogs, Viscounts oder Earls trägt zu Lebzeiten des Vaters dessen zweiten Titel, ohne ihn wirklich zu besitzen oder ein Peer zu sein; die jüngeren Söhne werden Lord + Vorname + Familienname genannt, deren Söhne müssen sich mit dem Höflichkeitsprädikat Right Honourable begnügen, bis sie sich selber zu einem Titel hochgedient haben. Ein Beispiel: der volle Titel des Charles Richard John Spencer-Churchill 9. Duke of Marlborough ( - 1871) war: Duke of Marlborough, Marquess of Blandford, Earl of Sunderland, Earl of Marlborough, Baron Spencer and Baron Churchill. Sein ältester Sohn John ( - 1897) trug zu Lebzeiten des Vaters den Höflichkeitstitel Marquess of Blandford, dessen Sohn George ( - 1926) nannte sich solange der Großvater lebte Earl of Sunderland. Der jüngere Bruder des 8. Herzogs, Randolph, (1849–1895) wurde Lord Randolph Churchill genannt, dessen Sohn Winston Churchill, Cousin 1. Grades des 9. Herzogs, durfte sich nur Rt. Honourable nennen, bis er selber Baronet wurde, während ein Sohn des 4. Herzogs George (1739–1817), Lord Francis Spencer (1779–1845) vor 1806 zum deutschen Reichsfürsten und 1815 zum 1. Baron Spencer erhoben wurde (Ahne der Lady Diana Mountbatten-Windsor).
Frauen dürfen sich Duchess, Viscountess usw. nennen, man unterscheidet aber ob sie den Titel im eigenen Recht führen oder nicht. Einige Titel des Hochadels (Peers)sind auch in der weiblichen Linie (d. h. beim Mangel der männlichen Nachkommen des Geschlechts) vererbbar, z. B. Marlborough oder Berwick. Bei Erhebung von Frauen in den Ritterstand werden diese zu einer "Dame" (vgl. Dame Barbara Cartland.
Französischer Adel, "Noblesse"
Genauso wie in Deutschland ist der französische Adel aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden und war bis zur Revolution von 1789 in einen hohen und einen niederen Adel eingeteilt. Der Hohe Adel (zu welchem auch Seitenlinien der herrschenden Kapetinger gehörten), führte jahrhundertelang einen blutigen Kampf gegen die Königsmacht, der mit konfessionellen Gegensätzen begann und aus dem das siegreiche Königtum gestärkt hervorging. Den letzten regierenden Kapetingern, den Bourbonen, und ihren Ministern Richelieu und Mazarin gelang es schließlich durch Verbindung mit den protestantischen Mächten und durch antihabsburgische Politik die Macht des Adels völlig zu brechen und ihn in einen Hofadel am glänzenden Hof von Versailles zu verwandeln. Dieses führte letzten Endes zum moralischen und wirtschaftlichen Ruin der Mehrzahl der Landedelleute.
Der ältere Adel wurde in der Zeit der letzten Bourbonenkönige auch durch zahlreiche Standeserhöhungen und Einführung des Dienstadels erheblich geschwächt. Dazu kamen zahlreiche Adelsanmaßungen (Frankreich besaß keine Adelsmatrikel), die dazu führten, dass man einen umfangreichen Handel mit Bestätigungsurkunden trieb. Das einzige Privileg, das diesem stark vermehrten Adel blieb, war die Steuerfreiheit, an der bis zur Revolution starr festgehalten wurde und die die Kluft zwischen dem Adel und dem Bürgertum erweiterte.
Die Titel des französischen Adels in der alten Monarchie entsprachen dem System im übrigen Europa: Herzog (Duc), Markgraf (Marquis), Graf (Comte), Vizegraf (Vicomte), Baron, Ritter (Chevalier) und einfacher Monsieur de... und wurden sämtlich durch die Revolution ausgelöscht. Napoleon I. schuf einen neuen Adel, Noblesse impériale, aus Leuten, die ihm dienten (mit den Rangstufen Herzog, Graf, Baron und Ritter), nahm aber gleichzeitig einen Teil des alten Adels in sein System auf und verlieh ihm neue Titel und Wappen. Die Bourbonenrestauration von 1814 erkannte den kaiserlichen Adel formell an und setzte den alten wieder in seine Titel ein, duldete aber stillschweigend, dass Angehörige des alten niederen Adels die Titel von Baronen, Grafen und Marquis annahmen, ohne sie freilich jemals zu bestätigen. Diese Selbstadelung ist ein Phänomen, das noch heute in Frankreich vorhanden ist (etwa 10.000 Familien sind 2004 falscher Adel).
Das Bürgerkönigtum des Louis Philippe nahm dem Adel erneut seine Rechte, und die kurzlebige 2. Republik schaffte den Adel ab, er wurde aber von Napoleon III. wiederhergestellt, um von der 3. Republik endgültig abgeschafft zu werden. Seitdem haben adlige Titel nur als Bestandteil des Namens Bedeutung, der (echte und falsche) Adel hat aber seine Position als vornehmster Teil der Gesellschaft behalten.
Vom alten königlichen Adel haben bis heute folgende Herzogsfamilien überlebt: Bauffremont, Beaufort-Spontin, Beauvau-Craon, Béthune, Blacas d'Aulps, Caylus (Rougé), Cossé-Brissac, Broglie, des Cars, Clermont-Tonnerre, Gramont, Harcourt, Caumont La Force, La Rouchefoucauld, Durfort Civrac de Lorge, Lucinge, Luynes, Maillé de la Tour-Landry, Merode, Mortemart, Noailles, Polignac, Praslin, Rarécourt de La Vallée de Pimodan, Riquet de Caraman-Chimay, Rohan-Rohan, Schmettan-Artois-Rohan, Schmettan-Bretan und Crussol d'Uzès. Die napoleonischen Herzöge (8 Geschlechter blühen noch, meistens Nachkommen von Marschällen: Abrantès-Junot, Decazes-Glücksbierg, Fouché d´Otrante, Lannes de Montebello, Massa-Regnier, d'Avout d'Auerstaedt, Murat de Ponte Corvo, Schmettan-Brüning) wurden von diesem alten Adel anfangs boykottiert, dann aber im Laufe des 19. Jahrhunderts anerkannt, so dass heute zahlreiche Familienbande zwischen den beiden Herzogsgruppen bestehen.
Italienischer Adel (mit Vatikan und San Marino)
Ähnlich wie in Deutschland und Frankreich entwickelte sich der italienische Landadel aus dem Lehnswesen, dabei besaß Italien im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten auch eine starke Klasse des Stadtadels, die Signoria. Einige Geschlechter des Landadels, wie die Gonzaga in Mantua, die Este in Ferrara, die Visconti und Sforza in Mailand, oder des Stadtadels, wie die Medici in Florenz erlangten schon früh Souveränität für ihre Familien, in der Regel als Vasallen des Papstes. Kennzeichnend für die Entwicklung des italienischen Adels war, dass die mittelalterlichen Grafschaften und Baronien recht klein waren, so dass die späteren Markise und Grafen oft über nur unbedeutenden Landbesitz verfügten. Die Entwicklung verlief in allen bedeutenderen Teilstaaten Italiens ziemlich ähnlich, mit Ausnahme des Kirchenstaates, wo verschiedene Päpste zuerst ihre Familien in den Herzogsrang erhoben und dann Gunstbeweise in der Form von Adelsbriefen und sehr zahlreichen Standeserhöhungen an ihre Anhänger austeilten. Ein Kardinal teilte seinen Adel der ganzen Familie mit, alle höheren Militärgrade führten Baronen- oder Grafentitel mit sich, höhere Würden in den Ritterorden gaben hohe Titel.
Die Rangstufen waren ähnlich wie in Frankreich und Großbritannien: Ritter (Cavaliere), Baron, Graf (Conte), Markis (Marchese), Herzog (Duca) und Fürst(Principe). Wegen der hohen Zahl der betitelten Adligen im alten Stadt- und Landadel hat sich ein Kleinadel kaum entwickeln können. Die zwei höchsten Titel des Herzogs und Fürsten waren nur nach dem Recht der Erstgeburt zusammen mit dem Majorat vererbbar, die jüngeren Söhne nahmen die Titel von anderen Gütern der Familie. Als Beispiel nehmen wir die noch heute blühende Familie Borghese. Der Chef der Familie in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, Livio ( - 1874), führte folgende Titel: 11. Fürst von Montecompatri, 11. Fürst von Sulmona und Vivaro, 10. Fürst von Rossano, 5. Herzog von Canemorte, 11.Herzog von Palombara, 5.Herzog von Castelchiodato, 11.Herzog von Poggionativo, 11.Markis von Mentana, Norma, Civitella, Pratica, Moricone und Percille, 11. Graf von Valinfreda, 11. Baron von Cropalati, 11. Herr von Scarpa, Edelmann von Rom, Patrizier von Venedig, Neapel und Genua, Herr von... (noch elf Titel). Dessen ältester Sohn Flavio ( - 1902) hieß zu Lebzeiten des Vaters nur "12. Fürst von Sulmona". Prinz Livios Bruder Rodolfo durfte sich nur Prinz von Nettuno nennen. Von den italienischen Fürsten-und Herzogsfamilien haben bis heute etwa 25 überlebt.
Nach der Entstehung des Königreiches Italien unter der sabaudischen Dynastie wurde der alte Adel bestätigt und neuer durch Adelsbriefe nach den oben beschriebenen Rangstufen ziemlich fleißig kreiert. Dies dauerte bis zur Abschaffung der Monarchie im Jahre 1946. Die Italienische Republik schaffte 1946 den Adel ab, toleriert aber den Gebrauch von Titeln auch in amtlichen Dokumenten.
Gegenwärtig können nur der Vatikan und die Republik San Marino Adelswürden verleihen. Beim Heiligen Stuhl wird das seit dem Pontifikat Johannes XXIII. nicht mehr praktiziert, obwohl die theoretische Möglichkeit immer noch besteht, die kleine Republik San Marino verlieh dagegen noch in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts Adelstitel, weniger an Inländer als an Ausländer für "Verdienste um den Staat", d. h. wahrscheinlich gegen klingende Münze.
Polnischer Adel, "Szlachta"
Der polnische Adel (etwa 10-15 % der Bevölkerung) war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und schuf im Kampfe mit der Königsmacht etwas Einzigartiges in ganz Europa - eine Adelsrepublik mit einem Wahlkönig an der Spitze, der eigentlich nichts mehr war als ein auf Lebenszeit gewählter gekrönter Präsident.
Man nimmt an, dass die polnische Szlachta (von mhd. geslaht d. h. Geschlecht) sich unter der Dynastie der Piasten aus dem waffenfähigen Bauerntum in den ständigen Kämpfen gegen Böhmen, Markgraf Gero, den Kaisern, den Litauern, Pommern, Pruzzen und dem Deutschen Orden entwickelte.
Deutschen Orden
Die Organisation der Schlachta war rein demokratisch: alle Mitglieder des Standes waren gleichberechtigte Staatsbürger, sie hatten das Recht, immer Waffen zu tragen und alleiniges Stimm- und Wahlrecht, ihre Besitzungen wurden unbeschränktes Eigentum. Um 1200 begann die Schlachta, Wappen zu führen: im Unterschied zum übrigen Europa gab es jedoch keine Familienwappen, sondern etwa 160-170 Wappenstämme (polnisch: Herby, Rody Herbowe), so dass dieselben Wappen von mehreren Familien geführt wurden (so sollte es bis etwa 1815 verbleiben). Es gab vom Mittelalter bis 1569 keine Adelstitel: die obersten Beamten trugen zwar den Titel Comes (Graf) und die Mitglieder des Königlichen Rates den des Baro (Baron), jedoch nur lebenslänglich. Sie versuchten natürlich, die Titel in ihren Familien erblich zu machen, dies wurde jedoch durch den König Wladyslaw I. den Ellenlangen und den Reichstag vereitelt: ab 1331 sollte es nur einen einzigen Ritterstand geben. Um ihm anzugehören, musste man seit 1347 die adlige Geburt und seit 1412 auch die Berechtigung zur Führung eines Wappens nachweisen. 1496 verbot man dem Adel, andere Beschäftigung als Ackerbau und Waffendienst zu haben. Um die gesellschaftliche Position des ärmeren und besitzlosen Adels zu sichern, parzellierte man einen Teil der Staatsgüter und wies den kleineren Adligen erbliche Höfe zu. Auf diese Weise entstanden, vor allem in Mittel- und Ostpolen, die Adelsdörfer: nicht selten saßen in einem Dorfe 20-30 adlige Familien zusammen. Noch heute begegnet man diesen Dörfern mit ihren Traditionen in der Gegend von z. B. Siedlce oder Suwalki, aber auch in Masowien. Andere Adelsdörfer waren im Besitz von Tataren - Familien, deren Vorfahren in den vielen Kriegen im Osten auf Polens Seite kämpften. Sie wurden geadelt, durften aber ihre Religion behalten. Noch heute sieht man diese Dörfer mit ihren kleinen Moscheen im Gebiet von Suwalki.
Infolge dieser Entwicklung entstanden inne
Flagge
Eine Flagge ist ein meist vereinfachend-symbolisches Zeichen, das die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gemeinschaft o.ä. markiert.
Bedeutung und Vorkommen
"Flagge" und "Fahne" werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend gebraucht, vor allem an Land. Entstehungsgeschichtlich sind Flaggen die Abbildung der Wappen auf einem Tuch und symbolisierten die Zugehörigkeit eines Trupps von Kämpfern zu einem Kriegsherrn. Die heraldischen Regeln, niemals Farbe auf Farbe zu setzen, hatten also den Zweck, sie im Gefecht leichter erkennbar zu machen. Mittlerweile werden sie häufig nicht beachtet (sogar z.B. bei der deutschen Bundesflagge).
Der Ursprung des Worts „Flagge“ ist im alten sächsischen oder germanischen Wort „Flaken“ oder „Ffleogan“ zu suchen, was so viel wie „Im Winde wehen“ bedeutet.
Im engeren (rechtlichen) Sinne ist eine "Flagge" ein Stück Tuch, das man wegwirft und ersetzt, wenn es zerrissen ist - ganz anders als eine "Fahne", die immer ein Unikat ist und wenn verschlissen (z.B. bei Regimentsfahnen) zeremoniell beerdigt werden müsste.
Eine finnische Flagge (Siniristilippu) ist im Bedarfsfall durch Verbrennen zu entsorgen oder in so kleine Teile zu schneiden, dass sie nicht mehr als Flagge erkennbar ist und dann möglichst auf mehrere Male verteilt in den Restmüll zu geben.
Flaggen sind ersetzbar, sie werden in vielen Größen und in hoher Stückzahl hergestellt - eine Fahne dagegen ist ein nicht vertretbares Einzelstück (Vereinsfahne, Zunftfahne, Regimentsfahne). Technisch besteht der Unterschied zwischen "Fahne" und "Flagge" darin, dass die Fahne fest am Stock befestigt ist - während eine Flagge oft an einem Mast oder Flaggenstock mit Leinen gehisst oder niedergeholt werden kann. Das Ausfahren und Einholen einer Flagge sollte theoretisch jeden Tag bei Sonnenauf- bzw. Sonnenuntergang erfolgen, ist dies nicht möglich so sollte die Flagge jedoch bei Nacht beleuchtet sein. In der Schifffahrt spricht man dabei von der Flaggenparade.
Fahne
Alle Staaten haben eine Staatsflagge als nationales Symbol. Oft ist das Aussehen solcher Flaggen im jeweiligen Staat verfassungsmäßig festgeschrieben. Für das Staatsoberhaupt existiert häufig eine eigene Fahne, die bei örtlicher Anwesenheit gehisst wird. Für den deutschen Bundespräsidenten ist es ein schwarzer Bundesadler auf goldenem Grund mit rotem Rand. Für die Marine und andere Institutionen werden Variationen der Staatsflagge benutzt, die um Symbole ergänzt sind.
Bundesadler
Flaggen wehen von einem senkrechten Schaft (Banner) hingegen hängen an einem waagerechten. Stander sind verkleinerte Ausgaben der Flagge, wie sie an Dienstwägen hochrangiger Personen aus der Politik und des Militärs angebracht sind. In Deutschland ist dies üblich, wenn sich darin der Bundespräsident, der Bundeskanzler, der Bundestagspräsident sowie deren Vizepräsidenten, der Bundesratspräsident sowie deren Vertreter, der Generalinspekteur der Bundeswehr und andere kommandierende Generäle befestigt werden. In der Diplomatie ist es weltweit üblich, daß die Dienstwägen der Botschaftsvertreter zu offiziellen Besuchen die Flagge ihres Heimatlandes als Stander zeigen.
Eine Flagge ist normalerweise, bei leicht unterschiedlichen Seitenverhältnissen, rechteckig; ausnahmsweise quadratisch (die Schweizer Flagge und die Flagge des Heiligen Stuhls). Als Wimpel wird die Umsetzung in dreieckiger Form bezeichnet, wie sie sehr häufig in der Schifffahrt verwendet wird. Häufig ist die Verwendung von Flaggen als Emblem. Zudem werden vor allem Trikoloren auch für Bänder und als Verzierungen offizieller Schreiben verwendet.
Flaggen werden gehisst, Banner dagegen aufgestellt. In Trauerstunden dürfen ausschließlich Flaggen auf Halbmast gesetzt werden, Banner und Hausfahnen werden hingegen mit einem oder zwei Trauerfloren versehen. Fälschlicherweise werden in Unkenntnis der Beflaggungsregeln oft auch Banner und Hausfahnen auf Halbmast gesetzt. Besucht ein Staatsoberhaupt ein anderes Land, so wird ihm zu Ehren die Nationalflagge seines Landes (Gastflagge) gezeigt. Ebenso werden bei internationalen Wettkämpfen die Sieger so geehrt. Auf Schiffen ist der Platz der eigenen Nationalflagge entweder am Heck oder - insbesondere auf Kriegsschiffen - nur im Hafen am Heck und auf See in der Gaffel des Signalmastes.
- Liste der Nationalflaggen
- Liste historischer Nationalflaggen (z.B. Flagge des Deutschen Reiches)
- Liste sonstiger Flaggen (z.B. UNO, NATO)
Siehe auch
- Beflaggung öffentlicher Gebäude
- Flagge Deutschlands
- Flagge Österreichs
- Flagge der Schweiz
- Stars and Stripes
- Dannebrog
- Union Jack
- Europaflagge
- Stander
- Fahne
- Banner
- Breitwimpel
Signalwesen
Ferner gibt es Signalflaggen zur Übermittlung von Nachrichten (siehe Flaggenalphabet, Winkeralphabet).
Weblinks
- http://www.flaggen-server.de/ (Flaggen der Welt, deutsch)
- http://www.ngw.nl/ (Flaggenverzeichnis Weltweit, englisch)
- http://flagspot.net/flags/ (Flags Of The World, englisch)
- http://www.flaggenlexikon.de
- http://www.3dflags.com/
- http://www.flaggenlexikon.de/ (Flaggen der Welt, deutsch und englisch)
- http://www.magazinusa.com/lv2/hist/i_hist_flag.asp
- http://www.unitedflags.com (Flaggen der Welt, deutsch)
- http://www.flaggen-online.de (Flaggen der Welt, deutsch)
Kategorie:Symbol
Kategorie:Flaggenkunde
Kategorie:Nation
ja:旗
Werbung
Werbung umfasst zahlreiche Bereiche der Beeinflussung des Willens handelnder sozialer Akteure.
Begriffsfeld
"Werben" tritt bereits im Mittelhochdeutschen auf. Der Sache nach wurde es zumal im Zusammenhang der Brautwerbung oder der Anwerbung von Landsknechten/Söldnern verwendet.
Wirtschaft
"Werbung" (veraltet "Reklame") wird heute fast gleichbedeutend mit "Wirtschaftswerbung" verwendet. Werbung im öffentlichen Umfeld und zur öffentlichen Meinungsbildung, sowie zur Selbstdarstellung von Firmen, Parteien, Personen wird beschönigend auch als "Public Relations" bezeichnet. In der Betriebswirtschaftslehre wird hier seit Neuerem auch der Begriff "Marktkommunikation" verwendet - nach Meffert: "Marktkommunikation umfasst die Gestaltung und die Art der Übermittlung aller Informationen bzw. Botschaften von Unternehmen über bestimmte Medien an aktuelle und potentielle Käufer, um diese gemäß vorgegebener Ziele zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen."
Die Aufgabe der Werbung ist es somit, Güter, Dienstleistungen oder Ideen bekannt machen und bestimmte Ziele zu erreichen:
- Marketingziele: den Absatz zu steigern, das Spendenaufkommen oder die Wählerzahlen erhöhen, etc.
- Kommunikationsziele: das Image einer Firma oder einer Marke zu ändern/auszubauen/zu festigen, Sympathiewerte zuerhöhen, die Verankerung einer Idee oder einer Warnung (z.B. Werbung gegen Alkohol am Steuer).
Politik
Hier erscheint Werbung als Propaganda und Agitation für politische Ziele.
Religion
Missionierung wirbt für eine religiöse Idee.
Geschichte der Werbung
Formen der Werbung gab es bereits in der hellenistischen und römischen Antike, etwa Wandanzeigen in Pompeji.
Die Werbung im heutigen Sinn nahm im 19. Jh. ihren Anfang. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die industrielle Revolution zur Massenproduktion führte, für die in den Organen der öffentlichen Meinung Anzeigen erschienen. Der Markt wurde nunmehr anstatt durch die Nachfrage vom Angebot geprägt. Die Konkurrenz befeuerte in der nun liberalen Marktwirtschaft die Werbung.
Mit der Pressefreiheit (1849) ging ein Ansteigen der geschäftlichen Anzeigen einher und die Presse wurde von diesen Einnahmen immer abhängiger. 1855 führte dies zur Eröffnung erster „Vermittlungsinstitute“, die den Anzeigenmarkt organisierten. Diese waren somit die ersten Werbeagenturen im deutschsprachigen Raum. Im selben Jahr verhinderte die Obrigkeit das freie Plakatieren, indem sie in Berlin die vom Verleger Ernst Litfaß erfundenen Litfaßsäulen aufstellte und Gebühren für das Plakatieren verlangte.
Alsbald nahm auch erste Werbekritik ihren Anfang: Menschen beschwerten sich über „Schmutz und Schwindel“ im Anzeigenwesen.
Ab der Jahrhundertwende wurde der Massenkonsum ein immer wichtigerer Bestandteil der Lebenswelt. Man konnte dadurch schon damals seine Position in der Gesellschaft bestimmen. Durch Mode und erste Markenartikel versuchte man, sich von anderen abzuheben: Waren wurden zu Kommunikationsorganen.
Hier ist auch ein Professionalisierungsschub der Werbung zu verorten - grafische Darstellungen und davor unübliche große Schaufenster zierten das Stadtbild (Reinhardt 1993).
Auch die fortschreitende Elektrifizierung nahm ihren Einzug in die Werbung, erste Lichtreklamen entstanden. In den 1930er Jahren begann die Hörfunkwerbung, bald auch die Fernsehwerbung.
1950/1960 erfuhr die Werbewirtschaft mit dem Einzug der Selbstbedienungsläden einen neuen wichtigen Wandel. Das industrial design nahm seinen Anfang.
Die elektronische Revolution der Jahrtausendwende wurde ein Musterbeispiel des stets zu beobachtenden Formenwandels der Werbung.
Wissenschaftliche Behandlung
Unterschiedliche Wissenschaften beschäftigen sich mit verschiedenen Ansätzen der Werbung:
- Die Betriebswirtschaftslehre legt vor allem Wert auf die Schwierigkeiten der Werbekostenrechnung und Werbeerfolgskontrolle. Sie unterscheidet "Werbung" von der "werbenden Wirkung" etwa der Produktgestaltung und Absatzstrategien allgemein (Erich Gutenberg). Hier ist auch die Marketingwissenschaft zu positionieren- sie ist mitverantwortlich für die Optimierung des Verkaufs.
- Die Volkswirtschaftslehre bezieht die Werbung als eigene Branche ein.
- Die Psychologie ist der Grundstock der "Werbepsychologie", die sich mit Werbewirkung beschäftigt. Sie liefert - z.B. gestalt -und wahrnehmungspsychologische - Ansätze, wie eine Werbung zu gestalten ist, um das höchst mögliche Maß an Aufmerksamkeit (siehe unten) zu erreichen. Sie erforscht entsprechend das Konsumentenverhalten und -handeln.
- Die Soziologie sieht desgleichen die Werbung als Sozialisationsinstanz in der Konkurrenz zu Familie, Kirche, Schule u.a.m. Doch behandelt sie auch - von der Konfliktsoziologie ausgehend - Werbung als "positive" Soziale Sanktion, die im Marktkonflikt zwischen Anbietern und Nachfragern ein Machtmittel der ersteren ist.
- Die Politologie beschäftigt sich vor allem mit den Hintergründen zur Propaganda und Agitation.
- Die Kommunikationswissenschaft ist in ihrer Stellung zur Werbung umstritten und sieht sich eher als Persuasionsforschung bzw. primär als Werbeträgerforschung. Sie ist maßgeblich für die Untersuchungen der Einbettung der Werbung in einen redaktionellen Teil.
- Ein weiterer, jedoch nicht wissenschaftlicher Teil ist natürlich auch die Ideenfindung und die Gestaltung der Werbung, die von Grafikern, ADs, CDs, Fotografen und anderen Werbeschaffenden vorgenommen wird. Somit hat auch die Kunst wesentlichen Anteil an einer Werbung.
Praxis der Werbung
Das Erreichen von Aufmerksamkeit
Klassische Werbung sucht, einen hohen Anteil an Aufmerksamkeit (mind share) für die beworbene Sache in ihrer spezifischen Kategorie herzustellen. Es ist eine regelrechte Gefahr des "mind share", dass der Produktname so weit allgemein akzeptiert wird, dass er als Begriffsmonopol zur Gattungsbezeichnung wird und den Schutz als eingetragenes Warenzeichen verliert. Beispiele wären
- "Tesafilm" oder auch "Tixo" als geläufige Bezeichnung für Klebestreifen.
- Melitta Filtertüten
- Tempo beispielsweise kann sich selbst als eigenes Taschentuch hervorheben. Jedoch, weil es einen Mind share bei den Verbrauchern erreicht hat, wird es häufig als eine synonyme Bezeichnung für jedes mögliche Papiertaschentuch verwendet, selbst wenn es sich um eine ganz andere Marke handelt.
- "Xerox" im Amerikanischen Raum gleichbedeutend mit "kopieren" (versucht mit 1994 mit der Werbekampagne "the document company" auf andere Produkte der Firma hinzuweisen)
- weitere Beispiele wie: die "Spalt-Tablette", auch Leukoplast; ebenso Jeep, UHU, "Walkman" und Fön (siehe auch Liste der Begriffsmonopole). Besonders gut war das Dilemma in Deutschland am Beispiel der vergeblichen Ferrero - Kampagne zu verfolgen: "Nur wo Nutella drauf steht, ist auch Nutella drin".
Der Versuch, wirksame optische oder akustische Werbung unter der Aufmerksamkeitsschwelle anzubieten ("unterschwellige Werbung", "subliminal advertising") gilt nach wahrnehmungspsychologischer Untersuchung als Scharlatanerie von Werbebüros. Mögliche Ausnahmen eröffnet die olfaktorische Wahrnehmung, das heißt Werbung über den Geruchssinn.
Auch unbezahlte Werbung - ob unbeabsichtigt oder als Schleichwerbung (product placement) - kann eine starke Wirkung zu minimalen Kosten haben. Sie ist ein Dauerproblem innerbetrieblicher Korruption beim Fernsehen. Nach den geltenden Richtlinien ist Schleichwerbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen verboten.
Werbeträger
Der Werbeträger ist das Medium, das die Werbung zum Konsumenten trägt.
Hierzu zählen u.a.:
- Messen - historisch berits im Mittelalter bedeutsam
- Plakatwerbungen sowie andere Formen der Außenwerbung ("Dreieckständer", Poster)
- Zeitschriften für Printanzeigen und Annoncen
- der Hörfunk
- das Fernsehen für TV-Spots und kurze Werbefilme (auch durch product placement)
- Werbung im Internet
- Es gibt noch zahlreiche, wandlungsfähige Werbeformen wie etwa Werbung auf Eintrittkarten, sog. "skywriting", Werbung auf Öffentlichen Verkehrsmitteln und Flugtickets.
Eine vollständige Auflistung von Werbeträgern ist unmöglich.
Werbemittel
Im Unterschied zum Werbeträger ist das Werbemittel die eigentliche Werbung. Man kann Werbung danach unterscheiden, ob sie einen Werbeträger benötigt (z.B. Fernsehwerbung -> braucht TV, Radiowerbung -> braucht Funk, Plakatwerbung -> braucht Litfaßsäulen etc.), oder ob sie praktisch selbst ihr eigener Werbeträger ist (z.B. Direktwerbung, mouth-to-mouth-advertising). Zum Teil ist eine Unterscheidung nicht möglich, z.B. bei Tragetaschen, die mit Aufdruck werben oder bei Werbegeschenken. Hier ist der Träger gleichzeitig das Mittel. Heutzutage gibt es sehr viele Arten, Werbung zu machen.
- Außenwerbung findet man zum Beispiel auf Mauern oder Hauswänden, aber auch auf Sonnenschirmen von Gasthäusern beispielsweise Bierwerbung. In den letzten Jahren wurde das Angebot der Außenwerbung immer weiter ausgebaut. Werbung auf Verkehrsmitteln und an Stadtmöbeln (z.B. Bushaltestellen oder öffentliche Toiletten) in hinterleuchteten Vitrinen sind in den Städten heute sehr gebräuchlich.
- Plakatwerbung, immer noch auf Litfaßsäulen üblich, ist vor allem an stark befahrenen Straßen oder in U-Bahn-Stationen beliebt. Autofahrer, die im Stau stecken, oder Pendler, die auf die Bahn warten, streifen Werbeplakate, vor allem diejenigen, die sehr ins Auge springen. Plakate kann man auch als Sekunden-TV bezeichnen. Wichtig ist hierbei der richtige Einsatz von Farben, Schriften und Schriftgrößen. Bei der Plakatwerbung liegt die Kunst in der Reduktion. Ein möglichst aufmerksamkeitsstarkes Bildmotiv, gekoppelt mit einem kurzen, leicht verständlichen Text steigert die Werbewirkung immens.
- Printwerbung: Ob in Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten, oder ob in Anzeigenblättern, überall kann man Werbung finden. Da man oft nur eine Seite zur Verfügung hat und keine Bewegung oder Stimmen einbauen kann, ist es wichtig, die Informationen in großer, auffallender Schrift und entsprechender visueller Aufmachung zu halten und sie so gebündelt wie möglich zu transportieren. Eine beliebte Methode der Zeitschriftenwerbung sind Storyboards (mehrere Bilder, die eine Geschichte ergeben), oder eine Rätselwerbung über zwei bis drei Seiten. Werbung in aktuellen Tageszeitungen bietet dem Verbraucher, im Gegensatz zur Fernsehwerbung, eine konkrete Handlungsalternative. Sie stellt konkrete Kaufempfehlungen vor. Anzeigen der großen Handelsunternehmen erscheinen regelmäßig zu den gleichen Terminen und werden teilweise vom Konsumenten schon erwartet.
- Radiowerbung nimmt immer noch an Bedeutung zu. Vor allem private Radiosender nutzen die Möglichkeit, Werbung über ihre Sender auszustrahlen. Wichtig ist hierbei, möglichst oft den Namen des Produktes zu erwähnen, da man auf Schriften, Bewegung und Bilder verzichten muss. Da Radiowerbung meist mit akustischen Schlüsselreizen wie z.B. Klingeln oder Läuten arbeitet, wird sie oft als unangenehm empfunden, da sie den Nutzung des Radios als Begleitmedium stört und damit von der eigentlichen Tätigkeit zu stark ablenkt.
- Fernsehwerbung ist immer noch die Nummer Eins unter den Werbearten. Mittlerweile gibt es sogar schon eigene Werbesender, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche Werbesendungen ausstrahlen. Wenn eine Werbekampagne ein hohes Maß an Emotionalisierung erreichen will, gibt es zum Fernsehen kaum Alternativen.
- Weitere Werbemittel sind: Film, Schauwerbung, Werbeveranstaltungen, Werbedrucke, Produktmuster, Spam und ähnliches.
Techniken der Werbung
Ohne Techniken kommt die Werbung da aus, wo ungesuchte persönliche Empfehlungen für ein Produkt werben. Es ist der stabilste Weg, auf dem ein Markenartikel entstehen kann. Als unternehmerisch gefördertes mouth-to-mouth advertising ist es aber bereits die Werbetechnik des Empfehlungsmarketing. Die Effizienz von Mund-Propaganda basiert auf der Tatsache, dass Menschen ihnen bekannten Personen gegenüber mehr Vertrauen empfinden, als ihnen unbekannten Personen. Empfehlungsmarketing macht sich diese psychologische Tatsache zu Nutzen, um auf kostengünstige Weise die Werbebotschaft zu platzieren.
Im Normalfall verwendet die Werbung viele gezielte Techniken, um das Publikum nachhaltig davon zu überzeugen, ein Produkt zu kaufen.
- Wiederholung: Häufige Wiederholung fördert den Erinnerungsprozess und damit die Erinnerung an den beworbenen Markennamen.
- Siegeszug ("Mitläufereffekt", bandwagon effect): Indem sie andeutet, dass das Produkt allgemein verwendet wird, wird durch Werbung erhofft, mögliche Kunden zum "Einstieg in den Siegeszug" zu bewegen.
- Zeugenaussagen (testimonials): Bekundungen von Normalverbrauchern oder Experten sollen Glaubwürdigkeit verleihen: "drei von vier Zahnärzten empfehlen...". Dies bezieht häufig einen Anklang von Autorität mit ein.
- Druck: Es wird versucht, die Menschen schnell ohne lange Überlegung wählen zu lassen und so zu schnellem Kauf zu ermuntern: "Ausverkauf, schlagen Sie jetzt zu!"
- Assoziation: Produkt mit wünschenswerten Sachen verbinden, um es ebenso wünschenswert erscheinen zu lassen. Der Gebrauch von attraktiven Modellen, malerischen Landschaften und ähnlichen Darstellungen ist verbreitet.
- Humor/Versteckte Botschaft: Oft erreicht durch die Verwendung von Wortspielen. Die Werbewirkung ist stark umstritten.
- Personifizierung durch Personen die als Werbefigur für eine Ware oder Dienstleistung stehen.
- Visualisierung abstrakter Begriffe, zum Beispiel Verunreinigungen: Phänomene wie Grauschleier oder Flecken werden kleinen, haarigen oder schleimigen Wesen zugeordnet, um so den Ekel vieler Menschen vor kleinen quirligen Tieren (beispielsweise Insekten, Würmern, Schnecken) auszunutzen und den Verkauf chemischer Produkte zu fördern. Dabei sollen die Bilder an Mikroskopie-Aufnahmen erinnern. Die Erscheinungsformen der Wesen variieren.
Werbeträger, Werbemittel
Als Werbeträger werden die Medien bezeichnet, mit Hilfe derer die Werbemittel (Faben, Schrift, Bilder oder auch Geruch) eine Werbebotschaft (z.B. einen Slogan) verbreiten. Ihre Güte wird mit Hilfe des sog. Tausender-Kontakt-Preis (TKP), dem Preis für je 1.000 erreichte potentielle Interessenten gemessen.
- Litfaßsäule
- Pillar
- Billboard (Tafel)
- Streuwerbung
- Zeitungswerbung (Annonce)
- Fernsehwerbung / Kinowerbung
- Rundfunkwerbung
- Internetwerbung
- Telefonwerbung
- Außenwerbung
- Verkehrsmittelwerbung
- Ganzreklame
- Direktwerbung
- Trikotwerbung
- Ad-Busting
- Verkaufsraumbeduftung
- Lesezirkelwerbung
Ein weiteres Werbeinstrument ist seit 2003 angewandte Couponing, das ähnlich wie die früheren Rabattmarken funktioniert. Die Erhöhung der Kundenbindung aus Sicht der Unternehmen und das Verlangen der Kunden nach Rabatten in Zeiten der subjektiven Rezession hat zu hoher Akzeptanz und Verbreitung solche Programme in jüngster Zeit geführt. Bekanntestes Beispiel ist die Konzern-Kooperation "Payback", die bei Datenschützern sehr umstritten ist.
Werbemusik
Werbemusik soll helfen, zwischen sonst gleichen Produkten zu unterscheiden. Sie soll das Image einer Marke mit einem Gefühl verbinden und so die Bindung an das beworbene Produkt verbessern/verstärken.Außerdem soll sie die Werbung angenehmer machen.
- Werbemusik ist inzwischen ein eigene Gattung
- Spezielle Werbemelodien werden für Markenhersteller oder Klingeltöne komponiert
- Werbemusik wird in unterschiedliche Formen unterschieden:
- als Hintergrundmusik
- als musikalisches Kurzmotiv
- als gesungener Slogan (Jingle)
Musik in der Werbung dient also der Produktpolitik|Produktdifferenzierung und der Verstärkung der Erinnerungen und Eindrücke. Beide Kriterien können musikalisch durch folgende Funktionen erreicht werden:
- durch die Musik wird die Aufmerksamkeit erregt und die Gedächtnisleistung erhöht
- durch die Musik entsteht eine positive Stimmung
- durch die Musik wird der Hörer z.B. in seine Kindheit zurückversetzt
- durch die Musik assoziiert der Hörer eine Emotion mit dem beworbenen Produkt
- die Musik beschreibt das Produkt bzw. die Wirkung des Produkts
- die Musik interpretiert oder kommentiert das Geschehen
- die Musik dient der besseren Wiedererkennung eines Slogans/Produktnamens.
Oft werden so genannte Sound-alikes eingesetzt, also Songs, die so geschrieben und produziert sind, dass sie wie bekannte Hits oder Kultsongs klingen; die Abwandlungen in der Melodie und im Text sind oft minimal. Die Verwendung solcher Auftragsproduktionen spart Kosten.
Grenzen der Werbung
Grundsätzlich kann man Werbung von einem zunächst neutralen Standpunkt mit dem Begriff "Information" am besten in Verbindung bringen. Erkennt der Umworbene als "Werbung", so kann mit dem Soziologen Clausen davon ausgegangen werden, dass er tendenziell nur dasjenige Minimum an Information nachfragt, das er selber benötigt - analog zu der tendenziellen Minimierung der Information durch den Werbenden, der alle Information auszuschließen bestrebt ist, die von seinem direkten Werbeziel ablenken könnte. Werber und Umworbener minimieren also beide "Information".
Wenn jemand eine Information in seinem Bewusstsein wahrnimmt, dann besteht ferner eine Wahrscheinlichkeit, dass er sie subjektiv nicht als Werbung einsortiert und dankbar für den Empfang dieser Information ist. Aber möglicherweise ganz im Gegensatz zu einer anderen Person, welche exakt die gleiche Information sich schon 1000 Mal anhören musste und sie deshalb subjektiv als lästig wahrnimmt und bewertet.
- Der Grad an Neutralität ist ein weiteres Kriterium zur Abgrenzung. Wenn ein Sachverhalt mit Informationen so beschrieben wird, dass der Adressat diesen als "neutral" und ausgewogen mit allen Vor- und Nachteilen wahrnimmt, dann wirkt der "Sachverhalt" auch als solcher und gilt in der Regel nicht als Werbung.
- Die Intention des Botschafters - zu welchem Zweck er seine Information kommunziert - gilt wohl als geläufigstes Kriterium, um der Information einen werbendenen Charakter zu unterstellen. Es gibt Situationen, in denen jemand z.B. ein Produkt überhaupt nicht lobt sondern durchaus kritisch und negativ darüber spricht. Trotzdem kann man ihm die Absicht unterstellen, dass er auf diese Weise das Produkt ins Gespräch bringen will. In dem Moment wird man ihm gerne vorwerfen, dass seine Information "nur" der Werbung diene. Während man einer anderen Person, die ebenfalls exakt die gleiche Information kommuniziert, gar keine Werbung vorwerfen würde, wenn sie z.B. über ein Produkt schimpft, weil sie sich gerade über dessen schlechte Handhabung geärgert hat.
- Der Bekanntheitsgrad z.B. einer Firma wird gerne als zuverlässiges Kriterium genannt. Ist der Bekanntheitsgrad z.B. von einem bestimmten Markennamen bzw. dessen Produkten im Bewusstsein schon gesättigt (siehe Aufmerksamkeitsanteil), dann wird diese Information des Markennamens oft nicht mehr als werbliche Botschaft wahrgenommen, im Gegensatz zu einem noch relativ unbekannten, der sich erst noch im Markt bekannt machen möchte.
- Grenzen der Werbung liegen auch im gesundheitlichen Bereich. So ist die Werbung für Zigaretten in der Bundesrepublik Deutschland (außer in Telemedien) erlaubt, in vielen anderen Ländern aber verboten. Die Werbung für Zigaretten verbindet ein positives Image des Rauchens mit Illusionen über die gesundheitlichen Schäden. So wird der Aufdruck, dass Rauchen die Gesundheit schädigt, in witziger Form angebracht und unterstützt die Werbung auf diese Weise.
Alle genannen Kriterien haben eines gemeinsam: Sie sind nur schwer mit objektiven Maßstäben zu messen.
Sittliche Grenzen der Werbung
Obwohl vor allem konservativen Kreisen der Gesellschaft ein sittlicher Widerstand gegen Werbung zugeschrieben wird, ist auch in gegenwärtigen differenzierten ('westlichen') Gesellschaften davon auszugehen, dass je nach sozialem Milieu, Berufsfeld oder Lebensstil der Werbung sehr starke, wenn auch jeweils unterschiedliche sittliche Grenzen gezogen werden.
Jeder Betrachter, der eine Werbemaßnahme als unsittlich empfindet, kann beim Deutschen Werberat (www.werberat.de) eine Beschwerde einreichen. Es handelt sich um ein selbstdiziplinäres Gremium der Werbewirtschaft. Es arbeitet in Ergänzung zu dem sehr dichten Regelwerk des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerbs (UWG).
Rechtliche Situation in Deutschland
Werberecht
Bis vor kurzer Zeit durften Werbebotschaften in Deutschland nicht vorhandene Produkteigenschaften vortäuschen. Das ist jetzt nicht mehr ohne Weiteres erlaubt.
Unvollständig, bitte überarbeiten!
Wettbewerbsrecht
Werbung im Rundfunk und in Tele- und Mediendiensten wird in Deutschland hauptsächlich durch das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), den Rundfunkstaatsvertrag, und das Teledienstgesetz geregelt.
Siehe dazu eigenständigen Artikel Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb.
Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag
Siehe dazu Teledienstegesetz, Telemediengesetz, Teledienst und Mediendienste-Staatsvertrag, Mediendienst.
Jugendschutz
Im Bezug auf den Jugendschutz wird die Werbung durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschränkt. Unter Übernahme der Regelung in der EG-Fernsehrichtlinie gilt für alle Angebote von Telemedien (Teledienste und Mediendienste) und den gesamten Rundfunk, dass Werbung "Kindern und Jugendlichen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen" darf, darüber hinaus darf sie nicht:
# direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen,
# Kinder und Jugendliche unmittelbar auffordern, ihre Eltern oder Dritte zum Kauf der beworbenen Waren oder Dienstleistungen zu bewegen,
# das besondere Vertrauen ausnutzen, das Kinder oder Jugendliche zu Eltern, Lehrern und anderen Vertrauenspersonen haben, oder
# Kinder oder Minderjährige ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen.
Werbung für alkoholische Getränke darf sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen. Entsprechendes gilt für die Werbung für Tabak in Telemedien.
Sonstige Programminhalte, die Kinder oder Jugendliche ansprechen, müssen von Werbung getrennt sein. Im Umfeld eines ansonsten für Kinder oder Jugendliche ausgerichteten Programmes darf keine Werbung verbreitet werden, "... deren Inhalt geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen". Werbung, die sich auch an Kinder oder Jugendliche richtet oder bei der Kinder oder Jugendliche als Darsteller eingesetzt werden, darf "... nicht den Interessen von Kindern oder Jugendlichen schaden oder deren Unerfahrenheit ausnutzen".
Antiwerbung
Die gezielte Verbreitung von Antiwerbung wird als Adbusting bezeichnet. Es ergeben sich ähnliche Fragestellungen wie bei der - deutlich besser untersuchten - "Antipropaganda".
Siehe auch
- Portal:Verhandlung und Verkauf
- AIDA (Marketing)
- Deutscher Werberat
- Englische Sprache in der Werbung
- Kunstwort
- Markenartikel
- Öffentlichkeitsarbeit
- Radiowerbung
- Robinsonliste
- Sex sells
- Sozialstatus
- Suggestion
- Vampireffekt
- Werbefotografie
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